Page 152 - Programmheft | vh ulm
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ESF-Fachkursförderung







                                          Da das Förderprogramm ausläuft gilt die Förderung nur noch für Kurse,
                                          die bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sind.


                                          Für Kurse, die durch das Förderprogramm Fachkurse unterstützt werden,
                                          können Sie (vorbehaltlich der Bewilligung durch das Wirtschaftsminis-
                                          terium Baden-Württemberg) einen Zuschuss von 30 % der Kursgebühr
                                          erhalten, wenn Sie in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt
                                          sind. Darüber hinaus müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen
                                          erfüllen:
                                             - Sie sind in einem Betrieb beschäftigt, aber nicht bei Bund, Land oder
                                             einer kommunalen Gebietskörperschaft.

                                             - Sie sind Unternehmer/in oder Freiberufler/in.
                                             - Sie sind Existenzgründer/in oder gründungswillig.

                                             - Sie sind Wiedereinsteiger/in (nach Arbeitslosigkeit, Familienphase o. ä.).

                                          50 % Ermäßigung können Sie erhalten, wenn Sie darüber hinaus
                                          50 Jahre oder älter sind.


                                          70 % Ermäßigung bekommen Sie, wenn sie keinen Berufsabschluss
                                          haben (unabhängig vom Alter). Das Kriterium »ohne Berufsabschluss«
                                          erfüllen Teilnehmer/innen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung
                                          in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und auch keinen
                                          Studienabschluss haben. Wenn ein ausländischer Abschluss in
                                          Deutschland (noch) nicht anerkannt ist, wird die Voraussetzung
                                          »ohne Berufsabschluss« ebenfalls erfüllt.


                                          Der Zuschuss wird von der vh Ulm für die Teilnehmer/innen beantragt.
                                          Ein Antrag mit Name, Adresse, Geburtsdatum, Name und Adresse des
                                          Arbeitgebers bzw. der eigenen Firma, Kurstitel und Kursdatum muss
                                          bei der Kursanmeldung bzw. vor Kursbeginn vollständig ausgefüllt und
                                          in der Geschäftsstelle abgegeben werden. Antragsformulare erhalten
                                          Sie direkt bei der vh Ulm im Sekretariat Berufliche Bildung
                                          (Daniela Reichpietsch, 0731 1530-38, reichpietsch@vh-ulm.de oder
                                          Norbert Herre, 0731 1530-16, herre@vh-ulm.de)
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