Page 152 - Programmheft | vh ulm
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ESF-Fachkursförderung
Da das Förderprogramm ausläuft gilt die Förderung nur noch für Kurse,
die bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sind.
Für Kurse, die durch das Förderprogramm Fachkurse unterstützt werden,
können Sie (vorbehaltlich der Bewilligung durch das Wirtschaftsminis-
terium Baden-Württemberg) einen Zuschuss von 30 % der Kursgebühr
erhalten, wenn Sie in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt
sind. Darüber hinaus müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen
erfüllen:
- Sie sind in einem Betrieb beschäftigt, aber nicht bei Bund, Land oder
einer kommunalen Gebietskörperschaft.
- Sie sind Unternehmer/in oder Freiberufler/in.
- Sie sind Existenzgründer/in oder gründungswillig.
- Sie sind Wiedereinsteiger/in (nach Arbeitslosigkeit, Familienphase o. ä.).
50 % Ermäßigung können Sie erhalten, wenn Sie darüber hinaus
50 Jahre oder älter sind.
70 % Ermäßigung bekommen Sie, wenn sie keinen Berufsabschluss
haben (unabhängig vom Alter). Das Kriterium »ohne Berufsabschluss«
erfüllen Teilnehmer/innen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung
in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und auch keinen
Studienabschluss haben. Wenn ein ausländischer Abschluss in
Deutschland (noch) nicht anerkannt ist, wird die Voraussetzung
»ohne Berufsabschluss« ebenfalls erfüllt.
Der Zuschuss wird von der vh Ulm für die Teilnehmer/innen beantragt.
Ein Antrag mit Name, Adresse, Geburtsdatum, Name und Adresse des
Arbeitgebers bzw. der eigenen Firma, Kurstitel und Kursdatum muss
bei der Kursanmeldung bzw. vor Kursbeginn vollständig ausgefüllt und
in der Geschäftsstelle abgegeben werden. Antragsformulare erhalten
Sie direkt bei der vh Ulm im Sekretariat Berufliche Bildung
(Daniela Reichpietsch, 0731 1530-38, reichpietsch@vh-ulm.de oder
Norbert Herre, 0731 1530-16, herre@vh-ulm.de)