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ESF Plus Fachkursförderung








                                          Die Förderung gilt ab dem 1. September 2024

                                          Für Kurse, die durch das Förderprogramm Fachkurse unterstützt werden,
                                          können Sie (vorbehaltlich der Bewilligung durch das Wirtschaftsministerium
                                          Baden-Württemberg) einen Zuschuss von 30 % der Kursgebühr erhalten,
                                          wenn Sie in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind. Darüber
                                          hinaus müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
                                             - Sie sind in einem Betrieb beschäftigt, aber nicht bei Bund,
                                             Land oder einer kommunalen Gebietskörperschaft.

                                             - Sie sind Unternehmer*in oder Freiberufler*in.
                                             - Sie sind Existenzgründer*in oder gründungswillig.

                                             - Sie sind Wiedereinsteige*in (nach Arbeitslosigkeit, Familienphase o. ä.).


                                          70 % Ermäßigung können Sie erhalten, wenn Sie darüber hinaus
                                          55 Jahre oder älter sind oder wenn Sie keinen Berufsabschluss haben
                                          (unabhängig vom Alter).

                                          Das Kriterium »ohne Berufsabschluss« erfüllen Teilnehmer*innen,
                                          die keine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich an-
                                          erkannten Ausbildungsberuf und auch keinen Studienabschluss
                                          haben. Wenn ein ausländischer Abschluss in Deutschland (noch)
                                          nicht anerkannt ist, wird die Voraussetzung »ohne Berufsabschluss«
                                          ebenfalls erfüllt.


                                          Der Zuschuss wird von der vh Ulm für die Teilnehmer*innen beantragt.
                                          Ein Antrag mit Name, Adresse, Geburtsdatum, Name und Adresse des
                                          Arbeitgebers bzw. der eigenen Firma, Kurstitel und Kursdatum muss
                                          bei der Kursanmeldung bzw. vor Kursbeginn vollständig ausgefüllt und
                                          in der Geschäftsstelle abgegeben werden. Antragsformulare erhalten
                                          Sie direkt bei der vh Ulm im Sekretariat Berufliche Bildung
                                          (Daniela Reichpietsch, 0731 1530-38, reichpietsch@vh-ulm.de
                                          oder Norbert Herre, 0731 1530-16, herre@vh-ulm.de)
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