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ESF Plus Fachkursförderung
Die Förderung gilt ab dem 1. September 2024
Für Kurse, die durch das Förderprogramm Fachkurse unterstützt werden,
können Sie (vorbehaltlich der Bewilligung durch das Wirtschaftsministerium
Baden-Württemberg) einen Zuschuss von 30 % der Kursgebühr erhalten,
wenn Sie in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind. Darüber
hinaus müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind in einem Betrieb beschäftigt, aber nicht bei Bund,
Land oder einer kommunalen Gebietskörperschaft.
- Sie sind Unternehmer*in oder Freiberufler*in.
- Sie sind Existenzgründer*in oder gründungswillig.
- Sie sind Wiedereinsteige*in (nach Arbeitslosigkeit, Familienphase o. ä.).
70 % Ermäßigung können Sie erhalten, wenn Sie darüber hinaus
55 Jahre oder älter sind oder wenn Sie keinen Berufsabschluss haben
(unabhängig vom Alter).
Das Kriterium »ohne Berufsabschluss« erfüllen Teilnehmer*innen,
die keine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich an-
erkannten Ausbildungsberuf und auch keinen Studienabschluss
haben. Wenn ein ausländischer Abschluss in Deutschland (noch)
nicht anerkannt ist, wird die Voraussetzung »ohne Berufsabschluss«
ebenfalls erfüllt.
Der Zuschuss wird von der vh Ulm für die Teilnehmer*innen beantragt.
Ein Antrag mit Name, Adresse, Geburtsdatum, Name und Adresse des
Arbeitgebers bzw. der eigenen Firma, Kurstitel und Kursdatum muss
bei der Kursanmeldung bzw. vor Kursbeginn vollständig ausgefüllt und
in der Geschäftsstelle abgegeben werden. Antragsformulare erhalten
Sie direkt bei der vh Ulm im Sekretariat Berufliche Bildung
(Daniela Reichpietsch, 0731 1530-38, reichpietsch@vh-ulm.de
oder Norbert Herre, 0731 1530-16, herre@vh-ulm.de)