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Bildungszeit an der vh ulm
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Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Als Berufstätige*r verbringen Sie mehr als die Hälfte des Lebens bei der Arbeit und stellen sich an fünf bis sechs Arbeitstagen mit täglich ca. acht Stunden den Herausforderungen des Berufsalltags. Sie arbeiten unter ständigem Erfolgs-, Zeit- und Termindruck und geben unter Stresseinwirkung ihr Bestes. Es wird Zeit AUFZUATMEN. Dieser Business-Yoga-Kurs in der Mittagspause ist ein wunderbarer Break, um vital und leistungsfähig zu bleiben, sowie Rückenschmerzen vorzubeugen. Im Kurs üben wir mal kraftvoll, dynamisch und auch mal statisch haltend die Asanas. Wir tauchen aber auch ganz bewusst in eine wohltuende Entschleunigung ein. Die Einstimmung wird so aussehen, dass ich Sie aus dem Alltag abhole. Dies geschieht mit Atem- und Gedankenbeobachtungsübungen. Während der Übungspraxis werden die Asanas sinnvoll aufeinander abgestimmt sein. Jede Kurseinheit endet mit einer Entspannungsübung.
Wenn Sie sich mehr Balance, Wohlbefinden, Kreativität, Beweglichkeit, Flexibilität, Kraft, Ausdauer, Ruhe und Entspannungsfähigkeit in Ihrem Alltag wünschen, ist dieser Yogakurs genau das Richtige.
12-mal (12 Unterrichtsstunden) | Montag
Beginn: 17.02.2025 | 12:45 bis 13:30 Uhr
Datum | Uhrzeit | Ort | |
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Mo., 17.02.2025 | 12:45 - 13:30 Uhr | Oberer Saal | |
Mo., 24.02.2025 | 12:45 - 13:30 Uhr | Oberer Saal | |
Mo., 10.03.2025 | 12:45 - 13:30 Uhr | Oberer Saal | |
Mo., 17.03.2025 | 12:45 - 13:30 Uhr | Oberer Saal | |
Mo., 24.03.2025 | 12:45 - 13:30 Uhr | Oberer Saal | |
Mo., 31.03.2025 | 12:45 - 13:30 Uhr | Oberer Saal | |
Mo., 07.04.2025 | 12:45 - 13:30 Uhr | Oberer Saal | |
Mo., 28.04.2025 | 12:45 - 13:30 Uhr | Oberer Saal | (fällt aus) |
Mo., 05.05.2025 | 12:45 - 13:30 Uhr | Oberer Saal | |
Mo., 12.05.2025 | 12:45 - 13:30 Uhr | Oberer Saal | |
Mo., 19.05.2025 | 12:45 - 13:30 Uhr | Oberer Saal | |
Mo., 26.05.2025 | 12:45 - 13:30 Uhr | Oberer Saal | |
Mo., 02.06.2025 | 12:45 - 13:30 Uhr | Oberer Saal | (zusätzlich) |
Download der Termine |
Claudia Stern
Tel. 0731 1530-27
stern@vh-ulm.de
ab 8 Teilnehmer*innen
nur noch wenige Plätze
75,00 €