Zum Inhalt der Seite springen
SucheMeine vh0

Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Train the Trainer

Dozent*innenfortbildung: »Die ganze Welt ist eine Bühne«

Auftreten und Präsentieren

Dozent: Volkram Zschiesche

Sie haben sicherlich auch schon die Erfahrung gemacht, dass das Lampenfieber steigt, wenn Ihnen eine Präsentation, ein Vortrag, ein herausforderndes Gespräch oder ein wichtiger öffentlicher Auftritt bevorsteht. Dabei dreht sich das Gedankenkarussell immer schneller: Was ist, wenn ich ein Blackout habe? Ich nicht überzeugen kann? Mein Gegenüber es uninteressant findet oder mir meine Unsicherheit oder Nervosität ansieht?
Als Schauspieler und Coach möchte ich Sie mittels Übungen, Methoden und Gedankenimpulsen aus der Schauspielkunst begleiten hin zu einem überzeugenden körpersprachlichen Ausdruck, einer sicheren Atem- und Stimmführung, einer klaren inneren Haltung und dem bewussten Umgang mit Lampenfieber. Sie lernen, sich auf der Lebensbühne bewusst in „Szene zu setzen“, ob auf der beruflichen oder privaten Bühne, ohne sich zu verstellen, mit Ihrer einzigartigen Persönlichkeit – wahrhaftig und selbstbewusst.
So können Sie in Zukunft bewusst, souverän und gelassen mit herausfordernden Präsentationsmomenten umgehen und sich letztlich so präsentieren, wie sie sich das wünschen und vornehmen: voller Selbstvertrauen, Mut, Überzeugungskraft, Authentizität, Freude und Spaß.

Datum | Uhrzeit
1 Tagesseminar (8,67 Unterrichtsstunden) | Samstag
Beginn: 26.04.2025 | 09:00 bis 16:30 Uhr
Ort

Laupheim, vhs am Stadtbahnhof, König-Wilhelm-Straße 35

Kurs-Nummer

25F1606501

Beratung

Bettina Brandez
Tel. 0731 1530-33
brandez@vh-ulm.de

Plätze

ab 8 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

90,00 €

Zurück
Nach oben springen