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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Kommunikation & Rhetorik

Emotionale Kompetenz – Der Schlüssel zu erfüllteren Beziehungen

Dozent: Dr. Rolf Bäuerle

Fühlen Sie sich manchmal von Ihren eigenen Emotionen überwältigt oder haben das Gefühl, dass Ihnen der Zugang zu den Gefühlen anderer fehlt? In unserem Kurs zur emotionalen Kompetenz lernen Sie, Ihre Emotionen besser zu verstehen, sie bewusst zu regulieren und positive Beziehungen zu pflegen.
Über sieben Wochen hinweg beschäftigen wir uns mit den Kernfähigkeiten der emotionalen Kompetenz, darunter das Erkennen und Ausdrücken von Gefühlen, Empathie, der Umgang mit Ärger, und das Verlassen destruktiver Muster in Beziehungen. Wir gehen auch auf den inneren Kritiker ein und erarbeiten Wege, wie Sie Selbstakzeptanz entwickeln können.
Der Kurs richtet sich an alle, die ihre emotionale Intelligenz stärken möchten - sei es für den beruflichen Alltag, für die Familie oder einfach für das eigene Wohlbefinden. Freuen Sie sich auf praktische Übungen, Austausch in der Gruppe und zahlreiche alltagstaugliche Tipps zur Steigerung Ihres emotionalen Wohlbefindens.
Die Themen im Einzelnen:
- Einführung in die emotionale Kompetenz
- Empathie entwickeln und die Gefühle anderer verstehen
- Phantasien und Vermutungen über andere überprüfen
- Umgang mit Ärger und die dahinterliegenden Bedürfnisse erkennen
- Manipulative Muster und das Drama-Dreieck verlassen
- Den inneren Kritiker verstehen und Selbstwertgefühl stärken
- Abschluss und Reflexion des Erlernten

Info-Abend zum Seminar am 28.01.2025, 18 Uhr im EinsteinHaus (Kursnummer: 24H0701011)

Datum | Uhrzeit
7-mal (18,67 Unterrichtsstunden) | Dienstag
Beginn: 11.03.2025 | 17:30 bis 19:30 Uhr
Termine
Datum Uhrzeit Ort
Di., 11.03.2025 17:30 - 19:30 Uhr Seminarraum 19
Di., 18.03.2025 17:30 - 19:30 Uhr Seminarraum 19
Di., 25.03.2025 17:30 - 19:30 Uhr Seminarraum 19
Di., 01.04.2025 17:30 - 19:30 Uhr Seminarraum 19
Di., 08.04.2025 17:30 - 19:30 Uhr Seminarraum 19
Di., 29.04.2025 17:30 - 19:30 Uhr Seminarraum 19
Di., 06.05.2025 17:30 - 19:30 Uhr Seminarraum 19
Download der Termine
Ort

Ulm, EinsteinHaus, Seminarraum 19

Kurs-Nummer

25F1422316

Beratung

Daniel Kanzleiter
Tel. 0731 1530 24
kanzleiter@vh-ulm.de

Plätze

ab 6 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

420,00 €

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