Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Fotokolleg – Stufe 1
2-jähriges Fortbildungsprojekt mit Zertifikat und Abschlusspräsentation Für Interessent*innen mit Vorkenntnissen
Dozent*innen: Esther Hagenmaier, Dr. Ralf Hinz
© Klaus Lindemann
Anmeldung nur nach Rücksprache mit Fachbereich möglich!
Dieses zweijährige Fortbildungsprojekt in der Fotografie ist für alle Fotografie-Begeisterten mit Vorkenntnissen, die sich die Zeit nehmen wollen, die verschiedensten Aspekte der Fotografie zu vertiefen.
Für das Fotokolleg bezahlen die Teilnehmer*innen je Semester eine Grundgebühr (mtl. Ratenzahlung) und können dafür je Semester gebührenfrei an maximal zwei Fotokursen, die als Baustein für das Fotokolleg gekennzeichnet sind, teilnehmen.
Jede Teilnahme an einem Kurs ergibt einen Baustein für das Fotokolleg. Nach der Belegung von 8 Bausteinen innerhalb von zwei Jahren (4 Semester) kann Ihr Zertifikat ausgestellt werden. Die Teilnehmer*innen am Fotokolleg treffen sich zudem einmal im Monat zum gemeinsamen Austausch.
Die Fotokollegs werden geleitet von Esther Hagenmaier. Bausteinkurse werden zudem von Roman Gruber, Dr. Ralf Hinz, Klaus Lindenmann, Holger Michlenz, Verena Mueller und Erich Püschel angeboten.
Kursinhalte:
Der Donnerstagabend dient als regelmäßiges Treffen zum Austausch der Fotobegeisterten. Wichtigster Bestandteil sind gemeinsame Bildanalysen der von den Teilnehmenden mitgebrachten Fotografien. Diese entstehen zu gegebenen Themenstellungen und als Ergebnisse aus den einzelnen Kursbausteinen. Konstruktives Feedback und das gemeinsame Beurteilen der Fotos schult das fotografische Sehen beständig weiter und führt somit auch zu mehr Kompetenz im Einschätzen der eigenen Bilder. Gezielte Querverweise zu kameratechnischen Details, interessanten Positionen aus der Fotogeschichte und Fotokunst, Tipps für die Bildbearbeitung, Hinweise zur stimmigen Präsentation und vieles mehr bieten allen die Möglichkeit, ihr Wissensspektrum individuell und gemäß der eigenen Interessen zu erweitern. An einem der sechs Abende treffen sich beide Kollegstufen gemeinsam zum Austausch.
Voraussetzung:
Zur Teilnahme ist der sichere Umgang mit der Kamera und ihren Funktionen erforderlich, ebenso müssen die Grundlagen der EBV (RAW-Bearbeitung) bekannt sein und angewandt werden können.
Leitung:
Im Herbst/Winter 2024/25 wird das Fotokolleg I mit 4 Terminen von Esther Hagenmaier (Freischaffende Künstlerin, Schwerpunkt Fotografie) und einem Termin von Dr. Ralf Hinz (Fotograf und IT-Experte) geleitet. Zudem findet ein weiterer Termin gemeinsam mit dem Fotokolleg II statt.
Einblicke in die Arbeiten aus den Fotokursen siehe www.fotografie-vh-ulm.de
(Ratenzahlung 6-mal 69,35 €)
Sechs Donnerstagstermine plus zwei Fotografiekurse mit dem Kennzeichen »Baustein für das Fotokolleg« sind in dieser Gebühr enthalten.
An- und Abmeldung je Semester möglich.
6-mal (20 Unterrichtsstunden) | Donnerstag
Beginn: 20.02.2025 | 18:30 bis 21:00 Uhr
Datum | Uhrzeit | Ort | |
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Do., 20.02.2025 | 18:30 - 21:00 Uhr | Seminarraum 6 | |
Do., 13.03.2025 | 18:30 - 21:00 Uhr | Seminarraum 6 | |
Do., 10.04.2025 | 18:30 - 21:00 Uhr | Seminarraum 6 | |
Do., 22.05.2025 | 18:30 - 21:00 Uhr | Seminarraum 6 | |
Do., 05.06.2025 | 18:30 - 21:00 Uhr | Seminarraum 6 | |
Do., 10.07.2025 | 18:30 - 21:00 Uhr | Seminarraum 6 | |
Download der Termine |
Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de
ab 6 Teilnehmer*innen
Anmeldung nur nach Rücksprache mit Fachbereich möglich!
416,10 €