Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Fotokolleg – Stufe 2
Vertiefung Fotografie Fortsetzung Fotokolleg Stufe 1
Dozent*innen: Esther Hagenmaier, Verena Mueller
© Esther Hagenmaier
Anmeldung nur nach Rücksprache mit Fachbereich möglich!
Kursinhalte:
Die Kollegstufe 2 baut auf die bereits erworbenen Kompetenzen der Teilnehmer*innen auf. Sowohl in der Fotopraxis als auch im Besprechen und Analysieren von fotografischen Bildern kann hier noch gründlicher auf persönliche Fragestellungen und Interessen eingegangen werden. Ziel ist es, die Teilnehmenden in ihrer persönlichen Entwicklung und der Findung ihres fotografischen Stils individuell zu unterstützen. Die Mittwochabende sind die Plattform für gemeinsame Durchsichten, die Vermittlung von Inhalten und den Diskurs über Themen der Fotografie. Wünsche zu spezifischen Themenstellungen können im Vorfeld gemeinsam abgestimmt werden. An einem der sechs Abende treffen sich beide Kollegstufen gemeinsam zum Austausch.
Voraussetzung:
Abschluss von mindestens zwei Einheiten des Fotokollegs Stufe 1 (also 2 x 4 Semester) und der erfahrene und sichere Umgang mit der Kamera und ihren Funktionen. Ebenso müssen Kenntnisse der EBV (RAW-Bearbeitung) vorhanden sein und angewandt werden können.
Zum ersten Termin können Sie bereits eigene Bilder zur Bildbesprechung mitbringen.
Leitung:
Das Fotokolleg II wird mit 3 Terminen von Esther Hagenmaier (Freischaffende Künstlerin, Schwerpunkt Fotografie, langjährige Lehrtätigkeit) und zwei Terminen von Verena Müller (freischaffende Fotografin und Kommunikationsdesignerin) geleitet. Zudem findet ein Termin gemeinsam mit dem Fotokolleg I mit einem Gast-Referenten satt.
(Ratenzahlung 6-mal 69,35 €)
Sechs Mittwochstermine plus ein Fotografiekurs mit dem Kennzeichen »Baustein für das Fotokolleg» sind in dieser Gebühr enthalten.
An- und Abmeldung je Semester möglich.
6-mal (20 Unterrichtsstunden)
Datum | Uhrzeit | Ort | |
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Mi., 26.02.2025 | 18:30 - 21:00 Uhr | Seminarraum 6 | |
Mi., 12.03.2025 | 18:30 - 21:00 Uhr | Seminarraum 6 | |
Mi., 02.04.2025 | 18:30 - 21:00 Uhr | Seminarraum 6 | |
Mi., 14.05.2025 | 18:30 - 21:00 Uhr | Seminarraum 6 | |
Do., 05.06.2025 | 18:30 - 21:00 Uhr | Seminarraum 6 | |
Mi., 09.07.2025 | 18:30 - 21:00 Uhr | Seminarraum 6 | |
Download der Termine |
Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de
ab 8 Teilnehmer*innen
Anmeldung nur nach Rücksprache mit Fachbereich möglich!
320,00 €