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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Kunsthandwerk / Werken

Gelli Print – Pflanzendruck im Frühling

Dozentin: Alexandra Dinh

Der Frühling erwacht in einem Meer von Farben – perfekt für Gelli Prints! Gemeinsam werden einzigartige Drucke kreiert und daraus wunderschöne Grußkarten oder Leporellos gestalten. Mit einer Vielzahl an Stiften, Schablonen, Prägeutensilien und Stempeln wird das Kunstwerk bis ins kleinste Detail vollendet. Gelli Printing ist eine kreative Drucktechnik, bei der Farben auf eine weiche Gelatineplatte aufgetragen und dann auf Papier oder andere Oberflächen übertragen werden. Die Ergebnisse sind immer einzigartig und überraschend!
Ein Workshop für alle Sinne.
Riechen: der Duft des Frühlings liegt in der Luft.
Hören: wundervolle Handpan-Klänge zum Stressabbau und Förderung von innerer Ruhe und Wohlbefinden.
Sehen: die wunderschönen Pflanzen, Farben und Drucke, die daraus entstehen.
Fühlen: es wird mit den Händen gearbeitet.
Schmecken: verschiedene Teesorten stehen zur Verfügung.

Mitzubringen wären:
- (gepresste) Blätter, Blumen, Blüten oder was sonst perfekte Zutaten für die Druck-Session liefern könnte, z. B. Stempel, Garn, etc.
- Kleidung, die mit Acrylfarbe vollgekleckst werden darf
- Farben und alle weiteren Utensilien werden für die Dauer des Workshops zur Verfügung gestellt.

Datum | Uhrzeit
1 Nachmittag (4 Unterrichtsstunden) | Samstag
Beginn: 03.05.2025 | 15:00 bis 18:00 Uhr
Ort

Ulm, Atelier blau.ART, Riedweg 37, 89071 Ulm-Söflingen

Kurs-Nummer

25F0612709

Plätze

ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

24,00 € (zzgl. Materialgebühren: 2 Euro pro Grußkarte und 4 Euro pro Leporello, direkt an die Dozentin zu entrichten)

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