Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Gewaltfreie Kommunikation nach Marshall B. Rosenberg
Seminarwoche in Salecina, Oberengadin/Schweiz
Dozent: Christian Peters
Zeit für Empathie für mich und andere, Zeit zum Leben: Die Gewaltfreie Kommunikation (GfK) stellt so manche eingeübte Verhaltensweise in Frage. Eine unbeschwerte Urlaubsatmosphäre fernab von den Anforderungen des Alltags kann uns dafür öffnen. Die GfK regt an, uns ehrlich und klar auszusprechen, Verantwortung für uns zu übernehmen und gleichzeitig anderen Menschen unsere respektvolle Aufmerksamkeit zu schenken. Wir können unsere Ausdrucksweise umgestalten, indem wir uns beim Zuhören auf vier Bereiche konzentrieren: Was wir beobachten, was wir fühlen, was wir brauchen und worum wir bitten, um die Lebensqualität zu verbessern.
An einem einzigartigen Ort die Balance mit der täglichen gemeinsamen Versorgung finden: Das Ferien- und Bildungszentrum Salecina ist ein schweizerisch-deutsch-italienisches Projekt, in dem Gemeinschaft und Eigenverantwortung der Gäste groß geschrieben sind. Die Teilnehmenden übernehmen selbst das tägliche Putzen, Geschirrspülen und auch die Zubereitung des Frühstücks und warmen Abendessens. Zur Koordination trägt sich jede*r für jeden Tag selbst in den Plan ein. Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern (www.salecina.ch). Wir haben Zeit für Spaziergänge, Wanderungen und Hochtouren rund um den Malojapass und Silser See (1800 m Höhe), zwischen Gletschern und dem Berg mit südlichem Flair.
Seminardauer
Anreise am Samstag, 30. August 2025, ca. 16 Uhr, Abreise am Freitag, 5. September 2025, ca. 13 Uhr. An- und Abreise selbstorganisiert. Wir unterstützen Sie beim Bilden von Fahrgemeinschaften. Vormittags Seminar, die Nachmittage stehen in der Regel zur freien Verfügung.
Gebühr
Seminargebühr der Ulmer Volkshochschule 560,00 €. Anzahlung 260,00 € bei der Anmeldung, Restzahlung 300,00 € am 17. Juli 2025. Zzgl. ca. 360,00 CHF für sechs Tage Halbpension zu bezahlen an das Seminarhaus Salecina während des Aufenthalts. Es gilt der Wechselkurs am Tag der Zahlung.
Anmeldung
Anmeldung bis zum 10. Juli 2025 bei der Ulmer Volkshochschule. Nach diesem Zeitpunkt richten Sie Ihre Anmeldung bitte direkt an die Seminarleitung: Agentur für Teamentwicklung, Adelheid Sieglin und Christian Peters, Boppstr. 11, 10967 Berlin, Telefon 030 78954733, peters@teamagentur.com
Weitere Informationen
www.salecina.ch
und Agentur für Teamentwicklung
postfach@teamagentur.de
www.teamagentur.com
30. August bis 5. September 2025
Datum | Uhrzeit | Ort | |
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Sa., 30.08.2025 | 16:00 - 18:00 Uhr | Ferien- und Bildungszentrum Salecina in Maloja/Schweiz | |
So., 31.08.2025 | 09:00 - 12:00 Uhr | Ferien- und Bildungszentrum Salecina in Maloja/Schweiz | |
Mo., 01.09.2025 | 09:00 - 12:00 Uhr | Ferien- und Bildungszentrum Salecina in Maloja/Schweiz | |
Di., 02.09.2025 | 09:00 - 12:00 Uhr | Ferien- und Bildungszentrum Salecina in Maloja/Schweiz | |
Mi., 03.09.2025 | 09:00 - 12:00 Uhr | Ferien- und Bildungszentrum Salecina in Maloja/Schweiz | |
Do., 04.09.2025 | 09:00 - 12:00 Uhr | Ferien- und Bildungszentrum Salecina in Maloja/Schweiz | |
Fr., 05.09.2025 | 09:00 - 12:00 Uhr | Ferien- und Bildungszentrum Salecina in Maloja/Schweiz | |
Download der Termine |
Ferien- und Bildungszentrum Salecina in Maloja/Schweiz
Kurs-Nummer25F1422320
Daniel Kanzleiter
Tel. 0731 1530 24
kanzleiter@vh-ulm.de
ab 4 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
560,00 € (Seminargebühr vh Ulm)