Zum Inhalt der Seite springen
SucheMeine vh0

Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Gesundheit

Hybrid-Intensiv-Workshop Yoga Nidra

Dozentin: Anna E. Röcker

Anmeldung nur über Fachbereich möglich.

Dieser Workshop ist für alle geeignet, die entweder am Yogazentrum Ulm oder an einem anderen Institut eine Yoga Nidra Ausbildung absolviert oder bereits Erfahrung mit Yoga Nidra haben.

Inhalt des Workshops in Theorie und Praxis u.a.:
Vertiefung der vorbereitenden Praxis Gedankenbeobachtung (Antar Mouna) in Form von
- Negative Gedanken auftauchen lassen und verändern
- Positive Gedanken in Form von Symbolen ankern
Vertiefung der Yoga Nidra Praxis, in dem wir mit den Teilen/Organen unseres Körpers in einen inneren Dialog kommen (mit Hilfe der Aktiven Imagination nach C.G.Jung)
Kurzform des Yoga Nidra z.B. in psychischen Belastungssituationen
Aktuelle Erkenntnisse aus der Gehirnforschung

Der Kurs kann auch als Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) genutzt werden.

Datum | Uhrzeit
1 Tagesseminar (8,67 UStd.)
Samstag, 15. März 2025, 9:30 bis 13 und 14:30 bis 17:30 Uhr
Ort

EinsteinHaus, Seminarraum 5

Kurs-Nummer

25F1028721

Beratung

Claudia Stern
Tel. 0731 1530-27
stern@vh-ulm.de

Plätze

ab 12 Teilnehmer*innen
Anmeldung nur über Fachbereich möglich.

Preis

125,00 €

Zurück
Keine Online-Anmeldung möglich/nötig
Nach oben springen