Bildungszeit an der vh ulm
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Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Hybrid-Veranstaltung: vh Architektur - EINFACH MACHEN.
Ein Haus aus Stroh und das Prinzip der Einfachheit.
Dozent: Adrian Hochstrasser
Adrian Hochstrasser
Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Das zunehmende Optimierungs- und Regelungsbedürfnis im Planungs- und Bauprozess ergibt komplexe Prozesse, denen im Regelfall auch komplexe und aufwändige Bauausführungen zu Grunde liegen. Das Ringen um die Qualität des Einfachen hat dabei wenig Raum und nahezu keine baurechtliche Entsprechung. Dieses Ringen um die Angemessenheit einer baulichen Lösung kann ein Schlüssel zum einfachen und nachhaltigen Bauen sein.
Ausgehend vom preisgekrönten Strohballenatelier (Diepoldshofen) stellt Adrian Hochstrasser (freier Architekt BDA DWB ) weitere Beispiele zum Thema aus seinem Büro vor. Danach geht er mit den Gästen zur These der Einfachheit als ein Schlüssel für nachhaltiges Bauen in den Diskurs.
In Zusammenarbeit mit der Architektenkammergruppe Ulm/Alb Donau
Hinweis:. AIPs und Architekturstudenten*innen haben freien Eintritt. Die Veranstaltungen sind als Fortbildungen von der AKBW zertifiziert.
Zertifizierte Fortbildung AKBW
Zur Online-Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich.
Termin: Donnerstag, 13.03.2025 | 19:00 Uhr
Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de
Eine Anmeldung ist nicht nötig.
PreisEintritt 8,00 /6,00 €