Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
In den vergangenen Jahren hat Coaching in Unternehmen mehr und mehr an Bedeutung gewonnen und ist mittlerweile eine anerkannte Disziplin bei Veränderung und Entwicklungsprozessen und wird als wichtige Zusatzqualifikation von Führungskräften im Umgang mit Mitarbeitern angesehen. Unternehmen wie Führungskräfte schätzen besonders die Effektivität, die Zielorientierung, den kurzen Zeiteinsatz, aber auch den persönlichen und individuellen Rahmen von Coaching. Unternehmen, die Coaching einsetzen, haben nachweislich bessere Ergebnisse und Beziehungen.
Zielgruppen
Menschen, die selbst als Coach arbeiten wollen – Führungskräfte, die Coaching als Zusatzqualifikation einsetzen wollen – Personalentwickler – Trainer und Berater – Menschen, die anderen zum Erfolg verhelfen wollen – Menschen, die in sozialen Bereichen arbeiten.
Inhalt
– Grundprinzipien im Coaching
– Beziehungsebenen
– Techniken, Tools und Methoden
– Ziele und individuelle Werte
– Motivation und Erfolgsfaktoren
– Glaubenssysteme und mentale Modelle
– Emotionale Zustände
– Konstruktiver Umgang mit Konflikten, Widerständen und Misserfolg
– Persönliche Fähigkeiten, Talente und Ressourcen
– Individueller Stil und Erfolgsstrategie
Es werden alle notwendigen Kenntnisse vermittelt, Techniken demonstriert und anschließend trainiert, um Coaching erfolgreich einsetzen zu können. Ziel des Trainings ist, den eigenen individuellen Stil als Coach oder Führungskraft zu erkennen und zu entwickeln.
Zertifizierung
Die Zertifizierung erfolgt nach dem internationalen Standard für Coaching-Ausbildungen.
Voraussetzungen sind:
– Teilnahme an allen Trainingstagen
– Coaching-Projekt während des Trainings mit einem Partner/einer Partnerin
– Praktische Abschlussprüfung
– Coaching-Demonstration am Ende des Trainings
– Akzeptanz der ethischen Grundprinzipien der IICD
Leitung
Manfred Förderer, international zertifizierter Mastercoach
Trainer in Deutschland, Dänemark, Polen, Spanien, Portugal und Brasilien:
Danish Coaching Institute/Kopenhagen,
Kefann Coaching Institut/Warschau,
Biz Point, Coaching e Formação/Lissabon
Lambent do Brasil, Sao Paulo
Gebühr
EUR 1.450,00 (einschl. Begleitmaterial, Getränke, Snacks)
zahlbar in 2 monatlichen Raten à EUR 725,00 möglich
ESF-Fachkursförderung (Ermäßigung um 30 oder 70 Prozent)
Weitere Informationen
Weitere Informationen oder eine ausführliche Beratung erhalten Sie bei Norbert Herre, Telefon 0731 1530-16, herre@vh-ulm.de.
Termin: Donnerstag, 20.02.2025 | 18:00 Uhr
Norbert Herre
Tel. 0731 1530-16
herre@vh-ulm.de
ab 0 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
Eintritt frei