Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Zeichnen / Illustration / Kalligraphie
Jahreskurs Kunst am Vormittag
Dozent*innen: Christine Söffing, Alexander Jaschke
Der Jahreskurs Kunst ist für Menschen, die sich seit längerem mit Zeichnen und Malen beschäftigen und Interesse daran haben, sich kreativ mit bildender Kunst auseinander zu setzen. Im Vordergrund steht die eigene schöpferische und handwerkliche Entwicklung in verschiedenen künstlerischen Techniken und mit unterschiedlichen Materialien. Kunstgeschichtliche Hintergründe und die Tendenzen in der zeitgenössischen Kunst werden erörtert und diskutiert. Exkursionen und Museumsbesuche gehören nach Absprache ebenfalls dazu. Neue Interessent*innen können jederzeit nach einem Schnuppertag und nach Rücksprache mit den Dozent*innen in den Kurs einsteigen.
Die Kursteilnehmer*innen bringen in der Regel benötigte Materialien wie etwa Papier, Farbe und Pinsel aus ihrem eigenen Fundus eigenständig mit in den Kurs.
In jedem Semester gibt es zudem noch einen speziellen Zusatzworkshop zum Jahreskurs Kunst, der gegen eine geringe Gebühr von 6,- € hinzu gebucht werden kann.
Im aktuellen Semester hat dieser Workshop die Kursnummer 25F0950202.
Christine Söffing: Künstlerin, Museumspädagogin, Experimentelle Musik, Synästhesie, Ausstellungstätigkeit.;
Alexander Jaschke: Kunstpädagoge, Designer, freischaffender Künstler in den Bereichen Malerei, Plastik, Ausstellungstätigkeit.
16-mal (53,33 Unterrichtsstunden) | Montag
Beginn: 17.02.2025 | 09:30 bis 12:00 Uhr
Datum | Uhrzeit | Ort | |
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Mo., 17.02.2025 | 09:30 - 12:00 Uhr | Seminarraum U1 | |
Mo., 24.02.2025 | 09:30 - 12:00 Uhr | Seminarraum U1 | |
Mo., 10.03.2025 | 09:30 - 12:00 Uhr | Seminarraum U1 | |
Mo., 17.03.2025 | 09:30 - 12:00 Uhr | Seminarraum U1 | |
Mo., 24.03.2025 | 09:30 - 12:00 Uhr | Seminarraum U1 | |
Mo., 31.03.2025 | 09:30 - 12:00 Uhr | Seminarraum U1 | |
Mo., 07.04.2025 | 09:30 - 12:00 Uhr | Seminarraum U1 | |
Mo., 28.04.2025 | 09:30 - 12:00 Uhr | Seminarraum U1 | |
Mo., 05.05.2025 | 09:30 - 12:00 Uhr | Seminarraum U1 | |
Mo., 12.05.2025 | 09:30 - 12:00 Uhr | Seminarraum U1 | |
Mo., 19.05.2025 | 09:30 - 12:00 Uhr | Seminarraum U1 | |
Mo., 26.05.2025 | 09:30 - 12:00 Uhr | Seminarraum U1 | |
Mo., 02.06.2025 | 09:30 - 12:00 Uhr | Seminarraum U1 | |
Mo., 23.06.2025 | 09:30 - 12:00 Uhr | Seminarraum U1 | |
Mo., 30.06.2025 | 09:30 - 12:00 Uhr | Seminarraum U1 | |
Mo., 07.07.2025 | 09:30 - 12:00 Uhr | Seminarraum U1 | |
Download der Termine |
Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de
ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
314,00 € (Ratenzahlung 5 x EUR 62,80 möglich), einschl. eines Workshops am Wochenende gegen einen Beitrag von 6,00 €.