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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

kontiki am Wochenende

Kindergeburtstag S

Drei Stunden Spiel und Spaß im kontiki für bis zu 10 Kinder

Feiere an einem Wochenende deinen Geburtstag mit bis zu 10 Kindern im kontiki!
Hier lässt sich mit viel Platz und Raum für Phantasie 3 Stunden lang spielen, feiern und kreativ schaffen!

Du kannst aus verschiedenen Themen für den etwa 90-120 min. Kreativteil wählen,
Alle sind eine bunte Mischung aus kindgerechtem, künstlerischem Schaffen und freiem Spiel:

Piraten-Geburtstag! - Über die Meere segeln und vielleicht ein Boot bauen?
Ritter-Geburtstag! - Magst du dein eigenes Ritterpferdchen bauen?
Feuerwehr-Geburtstag! - Wollt ihr das brennende Haus löschen?
Feen-Geburtstag! - Magische Momente z.B. mit Farben aus Pflanzen?
Prinzessinnen-Geburtstag! - Ausgefallene Kostüme und Kopfschmuck gestalten?
Pippi Langstrumpf-Geburtstag! - Wie in der Villa Kunterbunt mit allerlei Schabernack feiern?
Pippo Langstrumpf-Geburtstag! - Auch Jungs mögen es gern bunt, oder?
Schattentheater-Geburtstag! - Deine Lieblingsgeschichte als Theaterstück entwickeln?

Weitere Kreativthemen auf Anfrage.

Geburtstagskuchen, Snacks und Getränke werden von den Familien selber mitgebracht, es gibt einen großen Tisch.
kontiki stellt Besteck, Teller und Becher zur Verfügung.
Eine kontikidozentin geleitet durch das Programm aus Feier, Spiel und kreativem Schaffen.
Eltern unterstützen bei den Kleinen, so dass alles wie vorab besprochen abläuft.
Bitte helft der Dozentin am Ende beim Aufräumen.
Es soll für alle ein fröhlicher und unvergesslicher Kindergeburtstag werden.

Was müssen deine Eltern tun?
1. Tragen Sie im Anmeldemenü bitte die persönlichen Daten DES KINDES vollständig ein.
2. Gebe sie dort bei Bemerkungen bitte zwei, drei Wunschtermine an (und auch ob vormittags/nachmittags).
3. Tragen Sie bei Bemerkungen bitte ein oder zwei Wunschthemen ein (z.B. "Feen" oder "Piraten").
4. Weitere Fragen ausschließlich per Mail senden an kontiki@kontiki.vh-ulm.de

Was macht kontiki?
1. kontiki bestätigt Ihre Anfrage per Mail.
2. kontiki versucht rasch den Terminwunsch zu arrangieren und eine Dozentin zu finden.
3. Die Dozentin meldet sich für Absprachen telefonisch bei Ihnen wenn Punkt 2 geschafft ist.
4. Wenn alles besprochen wurde, wird der Geburtstag verbindlich eingebucht und kontiki besorgt ggf. erforderliches Sondermaterial.

Entstehende Kunstwerke die erst trocknen (und evtl. gebrannt werden) müssen, können im kontiki verbleiben und nach Absprache abgeholt werden.

Wegen der großen Nachfrage empfehlen wir, sich mit mind. 4 Wochen Vorlauf anzumelden.

Datum | Uhrzeit
samstags oder sonntags, Uhrzeit n.V.
Anmeldung nur online möglich.
Ort

Ulm, kontiki, Im Stadtregal, Magirus-Deutz-Str. 14

Kurs-Nummer

25F0379050

Zielgruppe

4 bis 6 Jahre

Beratung

Natascha Bruns
Tel. 0731 1530-32
kontiki@kontiki.vh-ulm.de

Plätze

ab 4 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

215,00 € (incl. Material und Nebenkosten; Sondermaterial gegen Aufpreis)

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