Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
In diesem kreativen 1-tägigen Kurs lernen die Kursteilnehmer*innen, wie sie ihre Kleidung mit Bleichmittel in einzigartigen Designs verwandeln können. Das Bleichen von Textilien ist eine spannende Technik, um Kleidungsstücke in individuelle Kunstwerke zu verwandeln. Sie erfahren, wie man mit Bleichmittel Muster und Effekte auf Baumwolle, Denim und anderen Stoffen kreiert und haben die Möglichkeit selber einen einfachen und trendigen Design zu kreieren.
Kursinhalte:
Was ist Bleichmittel und wie wirkt es auf verschiedene Materialien?
Verschiedene Methoden und Techniken.
Kreative Gestaltung: Wie man eigene Designs umsetzt.
Jeder Teilnehmer bekommt die Möglichkeit, sein eigenes einfaches Design zu kreieren.
Materialhinweis:
Ein schwarzes Kleidungsstück oder Textilie aus Baumwolle, Denim oder ähnlichem (z.B. T-Shirt, Hoodie, Hemd, Stofftasche), Gummihandschuhe und alte Kleidung zum Schutz, Bleichmittel, 4 Becher, synthetische Pinsel in verschiedenen Größen in gutem Zustand, Lappen, Bleistift HB, Radiergummi, Papier für Skizzen, Stickrahmen + Stück schwarzer Stoff (zum Üben), eine Unterlage (z. B. in Plastikfolie eingewickelter Karton), die während des Malens unter die Kleidung gelegt wird, Wäscheklammern.
Es wird empfohlen, die Textilien vorab zu waschen, um sicherzustellen, dass sie frei von Weichspülern sind, da diese die Wirkung des Bleichmittels beeinträchtigen können.
Wichtig! Da der Kurs nur ein Tag dauert, bringen Sie bitte Ihre einfache Designideen bereits mit
Zur Dozentin: Karina Semenyuk studierte Bildende und Angewandte Kunst in Kiew. Seit 2022 ist sie in der Lehre tätig und unterrichtet Kunst im Rahmen verschiedener ehrenamtlicher Projekte, sowie ab 2025 an der vh Ulm im Bereich Acrylmalerei auf Stoff, Aquarell- und Pastellmalerei.
Eine gemeinsame Pause von 30 Minuten wird nach Absprache gemacht.
1-mal (6 Unterrichtsstunden) | Sonntag
Beginn: 30.03.2025 | 11:00 bis 15:30 Uhr
Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de
ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
37,00 € (incl. einer Baumwolltasche, in der Gebühr enthalten)