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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Literatur & Theater

Veranstaltungsreihe »Nachdenken über Krieg und Frieden«

»Abseits« Lesung mit Ulrich Rüdenauer

Eine Anmeldung ist nicht nötig.

In Zusammenarbeit mit der Buchhandlung Mahr und der StadtBücherei Langenau

Verletzte Kinderseele
Im »Abseits« steht der kleine Junge, denn da ist keine Mutter, die ihn in die Arme nimmt und kein Vater, der ihm die Welt erklärt. Der Journalist Ulrich Rüdenauer hat in seinem Debütroman einen Ton getroffen, der anrührt und zeigt, wie herzlos die ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg waren. Als unnützer Esser am Tisch des Onkels, noch keine 10 Jahre alt, heißt es für den Bub oft Feldarbeit statt Schule. Verzweifelt sucht der Junge seinen Platz im Leben. Es ist eine Zeit ohne Liebe, die aus dem krieg zurückgekehrten traumatisierten Männer kennen nur die Gewalt, Lehrer und Pfarrer prügeln aus nichtigen Gründen. Die Natur, die Wiesen hinter dem Hügel, sind ein Rückzugsort der Freude und die Gespräche mit dem Großvater, der ihn nur allzu selten auf seine Spaziergänge mitnimmt. Doch mit dem Schweigen über seine Herkunft bleibt er allein. Dem Leser allerdings wächst der kleine Held mehr und mehr ans Herz.
Die sprachlose Zeit jener Jahre findet in der Schönheit der Erzählung ein Gegengewicht und die Herzlosigkeit weiß der Autor mit Empathie zu überwinden.

Datum | Uhrzeit
Termin: Mittwoch, 19.03.2025 | 20:00 Uhr
Ort

Langenau, Pfleghofsaal

Kurs-Nummer

25F1508004

Informationen zur Veranstaltung

Monya Jabri
Tel. 0731 1530-12
jabri@vh-ulm.de

Plätze

Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Preis

Eintritt 15,00 /10,00 € VVK reservix oder Buchhandlung Mahr Langenau

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