Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
In Zusammenarbeit mit dem KulturBüro, StadtBücherei, Buchhandlung Mahr Langenau
Rufus Beck hat das Showbusiness von der Pike auf gelernt. 1989 wurde er von der Fachzeitschrift »Theater Heute« als Nachwuchsschauspieler des Jahres ausgezeichnet; seitdem gastiert er an den größten deutschsprachigen Bühnen. Bekannt geworden ist er einem breiten Publikum auch durch seine zahlreichen Film- und Fernsehrollen (u.a. »Der bewegte Mann«, »Jimmy the Kid«, Tatort). Harry Potter-Fans lieben ihn außerdem als Interpreten der 124 Hörbuch-CDs. Mit Peter Maffay ging er als Autor, Regisseur und Schauspieler im Rock-Fantasy-Spektakel „Tabaluga“ auf Deutschlandtournee.
In Langenau liest der großartige Sprecher Rufus Beck aus Mark Twains Roman »Bummel durch Europ«, der auf einer Reise des Autors von 1878 basiert. Es ist diese Mischung aus finsterem Spott, lakonischer Erzählung sowie der Lust an Überraschung, Übertreibung und Zuspitzung bei Mark Twain, die für ganze Generationen von Autoren stilbildend wurde, nicht nur in Amerika. In »Bummel durch Europa« enthüllt er typische Eigenheiten der Länder im alten Kontinent. Ein Gräuel ist ihm z.B. die schwierige deutsche Sprache mit ihren Eigenheiten. So findet er es besonders schwierig, dass Verben oft erst am Ende eines langen Satzes erscheinen, sodass man gezwungen sei, den ganzen Satz im Kopf zu behalten, bis endlich klar wird, was überhaupt passiert.
Die Aufzeichnungen von seinen Trips nach »Old Europe« machten Mark Twain zum höchstbezahlten Autor seiner Zeit. Auch heute noch fesseln sie mit ihrer wohlkalkulierten Mischung aus Respektlosigkeit, Selbstironie und Scharfblick.
»Rufus Beck versteht es, den Umschwung von ernsthafter in ironische Reiseerzählung fließend und nuancenreich zu gestalten«, so Deutschlandfunk Kultur.
Termin: Samstag, 08.02.2025 | 19:00 Uhr
Monya Jabri
Tel. 0731 1530-12
jabri@vh-ulm.de
Preis
Eintritt 20,00 /17,00 € VVK KulturBüro Langenau und reservix