Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Christine Denzel Fotografie
Eine Anmeldung ist nicht nötig.In Kooperation mit der Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung,
Anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tag lädt die Informations- und Vernetzungsstelle Pränataldiagnostik Ulm zur Lesung und Gespräch ein:
»Wenn du mich an die Hand nimmst und in die Weite des Möglichen führst, geht es mir gut, wenn du von außen behindert und beschränkt wirst, kämpfe ich für dich. Vergiss deinen Berufswunsch nicht.«
Mit diesen Sätzen wendet sich Frau Perkovac an ihre Tochter und blickt in ihrem Text auf die bisherigen Erfahrungen, die ihre Tochter und die Familie gemacht haben. Sie greift dabei auf ihre “in der Schreibtischschublade” aufbewahrten Notizen zurück, reflektiert sowohl das Verletzende als auch das Gelingende.
Vera Maria Perkovac, Förderpreisträgerin der Stadt Ulm für Literatur 1989/ 1990, hat Germanistik und Geschichte in Konstanz und Wien studiert. Danach unterrichtete sie am Gymnasium und an einer beruflichen Schule. Unter dem erweiterten Blickwinkel der gesammelten Lebenserfahrungen stellt sie ihre poetische Prosa und Reflexion, ihr essayistisches Schreiben, durchwoben von lyrischen Elementen, vor.
Inspiriert von ihre Tochter Theodora, die mit der Besonderheit des Down Syndroms geboren wurde, setzt sie sich literarisch mit den Themen Pränataldiagnostik, Trisomie 21, ihrem Lebensalltag, der Wahrnehmung und Bewertung von Behinderung, Inklusion und Formen des Gedenkens an die Opfer der NS-”Euthanasie” auseinander.
In ihrem Text »Die Poesie des Down Syndroms« weitet sich der Horizont im historischen Rückblick, aber auch in Richtung Zukunft.
Die Autorin liest gerne vor Publikum und schätzt den Gedankenaustausch im Gespräch.
Termin: Freitag, 21.03.2025 | 19:00 Uhr
Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de
Eine Anmeldung ist nicht nötig.
PreisEintritt 8,00 /5,00 €