Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Lesung und Gespräch mit Dana von Suffrin
»Nochmal von Vorne« und »Wir schon wieder. 16 jüdische Erzählungen.«
Tara Wolff
Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Dana von Suffrin wird aus »Nochmal von Vorne« und der von ihr herausgegebenen Anthologie »Wir schon wieder. 16 jüdische Erzählungen.« lesen und mit der Moderatorin darüber ins Gespräch gehen.
»Nochmal von Vorne« (Kippenheuer & Witsch 2024) ist ein virtuoser Roman über modernes jüdisches Leben zwischen München und Tel Aviv. Der Tod ihres Vaters und die Auflösung seiner Wohnung bringen für Rosa vieles in Bewegung, bei dem sie eigentlich froh war, dass es geruht hatte. Denn die Geschichte der Familie Jeruscher ist ein einziges Durcheinander aus Streitereien, versuchten oder gelungenen Fluchten, aus Sehnsüchten und enttäuschten Hoffnungen und dem vergeblichen Wunsch, irgendwo heimisch zu werden. Kraftvoll und mit großartigem schwarzen Humor erzählt Dana von Suffrin von einer deutsch-jüdischen Familie, in der ein ganzes Jahrhundert voller Gewalt und Vertreibung nachwirkt. Der Roman war Roman nominiert für den Deutschen Buchpreis 2024.
»Wir schon wieder. 16 jüdische Erzählungen.« (Rowohlt 2024): Dass es heute in Deutschland wieder eine jüdische Literatur gibt, ist keine Selbstverständlichkeit. Auch wenn vieles die hier versammelten Schriftstellerinnen und Schriftsteller trennt, vereint sie jüdische Sozialisierung, geistige Tradition und ein fragiles Verhältnis zur deutschen Mehrheitsgesellschaft. Am 7. Oktober ist das allen wieder aufs Deutlichste bewusst geworden. In diesem Kontext ist die Idee zum Buch entstanden. Dana von Suffrin konnte 16 prominente Schriftstellerinnen und Schriftsteller (z.B. Maxim Biller, Lena Gorelik, Elfriede Jelinek, Dmitrij Kapitelman, Eva Menasse...) gewinnen, um darüber zu schreiben, was sie gerade bewegt.
Dana von Suffrin, geboren 1985, studierte in München, Neapel und Jerusalem und promovierte mit einer Arbeit zur Rolle von Wissenschaft und Ideologie im frühen Zionismus. Ihr Romandebüt »Otto« wurde mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet. Sie lebt in München und äußert sich als Autorin immer wieder (z.B in der »Die Zeit«) zu Themen wie Antisemitismus im Alltag und im Kulturbetrieb.
Moderation: Tanja Nova
Termin: Donnerstag, 08.05.2025 | 19:30 Uhr
Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de
Eine Anmeldung ist nicht nötig.
PreisEintritt 15,00 /10,00 €