Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
In Zusammenarbeit mit Montessori-Akademie-Süd e. V
Schule mit Montessori-Pädagogik in schwierigen Zeiten erfolgreich gestalten? Sie sind Kolleg*in in einer Grundschule? Sie sind Kolleg*in in einer Gemeinschaftsschule? Sie alle sind belastet mit politischen Plänen/Programmen/Erwartungen? Und Sie sind eine Pädagogin, ein Pädagoge, die/der sich ganz für Kinder einsetzen wollte – aber es ist alles keine wirkliche Freude mehr?
Da bieten wir von der Montessori-Akademie Süd Ihnen ein alltagsnahes und absolut zielführendes, internationales praktisches Programm mit nachgewiesen hoher Erfolgsquote – machen Sie Ihr Montessori-Diplom.
Wir bieten Ihnen
1. Basis Montessori-Schul-Qualifikation Sprache (Deutsch), 70 UE
2. Basis Montessori-Schul-Qualifikation Mathematik und Geometrie, 80 UE
3. Basis Montessori-Schul-Qualifikation Sachwissen (Geschichte, Ökologie, Ökonomie), 30 UE
4. Basis Montessori-Schul- Qualifikation Werte, Sinn, Religion, 20 UE
5. Wiss. Grundlagen der Montessori-Pädagogik, 50 UE
6. In-Touch-Wissen: Kinderhaus, Krippe, Familie, 16 UE
Der Kurs umfasst insgesamt 266 UE.
Es können auch einzelne Module und Modulkombinationen nach vorheriger Beratung und Rücksprache gebucht werden. Die Gebühren pro Modul betragen zwischen 500-850 EUR.
Bei Interesse wenden Sie sich hierzu bitte an den Kursleiter Herrn Dr. i. R. Ulrich Steenberg.
Abschluss
Montessori-Diplom der Montessori-Akademie Süd e. V.
Wer sind Ihre Begleiter*innen?
Ausnahmslos sehr erfahrene Montessori-Dozierende mit hohem Interesse ganz besonders an Ihrer wertvollen Arbeit in der Schule.
Kursleitung
Der Kurs wird geleitet von Dir. i. R. Ulrich Steenberg, Ulm (international bekannter Montessori-Dozent, Autor, Vorstand der Montessori-Akademie-Süd e. V.).
Kontakt: ulrich.steenberg@googlemail.com und www.montessori-akademie-sued.de
Beratung
Ulrich Steenberg (s. Kursleitung).
Kurstermine
Die Termine samstags finden von 9 bis 16:30 Uhr im EinsteinHaus statt. (Mit Pausen)
Die Termine mittwochs finden von 17:30 bis 20:30 Uhr online statt.
Die Termine freitags finden von 17:30 bis 20:30 Uhr im EinsteinHaus statt.
Kursbeginn:
15. März 2025
Kursende:
Oktober 2026.
1-mal (9,98 Unterrichtsstunden) |
Beginn: 15.03.2025 | 09:00 bis 16:30 Uhr
Daniel Kanzleiter
Tel. 0731 1530 24
kanzleiter@vh-ulm.de
ab 15 Teilnehmer*innen
3150,00 €