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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Gesundheit

Online-Kurs: Emotionales Essen – essen aus Kummer und nicht aus Hunger

Teil I

Dozentin: Claudia Rebstock

pixabay

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»Eigentlich habe ich keinen Hunger, aber wenn ich im Stress bin, brauche ich Schokolade, dann folgt meistens etwas Salziges und dann muss nochmal etwas Süßes hinterher. Meistens ist das, wenn ich gestresst, gelangweilt oder traurig bin.« Aber warum ist das so und wie komme ich davon los?
Wenn Essen nicht der Sättigung dient, sondern zum Umgang mit negativen Emotionen, wie z. B. Stress, Frust, Langeweile, etc. eingesetzt wird, spricht man von emotionalem Essen (EssSucht). Bei emotionalem Essen geht es nicht um Willensschwäche, sondern um einen Schmerz, der oft emotionale und seelische Ursachen hat.
Häufig werden dabei eher »ungesunde« Lebensmittel gegessen, die meist zu Gewichtszunahme führen. Dies wiederum ist oft ein weiterer Auslöser für emotionales Essen – ein ewiger Kreislauf.
Das Bewusstsein hat sich hier jedoch geändert und viele Menschen verstehen den Zusammenhang zwischen Essen aus Hunger oder aus Kummer. Aber wie kann man dies erkennen und ändern?
Bei diesem Kurs geht es um den konstruktiven Umgang mit den eigenen Gefühlen und Gedanken in Form von Schreib-Aufgaben und interaktiven Elementen.
– Finde heraus, warum du isst, wenn du traurig, gelangweilt oder gestresst bist.
– Entdecke, welche Bedürfnisse hinter deinem emotionalen Essen stecken.
– Erkenne deine Auslöser/Trigger für emotionales Essen.
– Finde deine inneren Überzeugungen und Glaubenssätze.
– Begreife, dass emotionales Essen heilbar ist.
– Finde heraus, mit welchen Tricks und Hilfsmitteln du deinen Körper unterstützen, deinen Appetit mildern und deinen Hunger stillen
kannst.
– Erlebe positive Veränderung.
Der Kurs wird über die Online-Plattform »Zoom« angeboten. 
Damit sich alle Teilnehmer*innen wohl und sicher in der Gruppe fühlen, bitte die Kamera (Laptop, Tablet, Smartphone genügt) so aus ausrichten, dass wir uns sehen können.

Link Rechtliche Bestimmungen und Datenschutz ZOOM:
https://zoom.us/docs/de-de/privacy-and-legal.html

Datum | Uhrzeit
4-mal (5,33 Unterrichtsstunden) | Montag
Beginn: 10.03.2025 | 20:00 bis 21:00 Uhr
Termine
Datum Uhrzeit Ort
Mo., 10.03.2025 20:00 - 21:00 Uhr Online
Mo., 17.03.2025 20:00 - 21:00 Uhr Online
Mo., 24.03.2025 20:00 - 21:00 Uhr Online
Mo., 31.03.2025 20:00 - 21:00 Uhr Online
Download der Termine
Ort

Online

Kurs-Nummer

25F1090001

Beratung

Sara Pommerenke
Tel. 0731 1530 57
sarapommerenke@vh-ulm.de

Plätze

ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

35,00 €

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