Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Online-Seminar: Der Yoga in der Frühzeit der Veden und der Upanishaden: Die sieben Prinzipien der indischen Philosophie
Für fortgeschrittene Übende und Lehrende
Dozent: Dr. Christian Fuchs
Gibt es eigentlich so etwas wie eine geistige Mitte Indiens und des Yoga? Gibt es gemeinsame Grundlagen und Erkenntnisse der verschiedenen indischen Traditionen? Ja, es gibt sie! Schon in der Frühzeit des Veda und der Upanishaden haben sich die sogenannten »sieben Weisheiten« als gemeinsamer Kern der großen spirituellen Strömungen Indiens herausgebildet. - Wir wollen uns in diesem Seminar mit den »sieben Prinzipien« auseinandersetzen und im Dialog prüfen, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede es zur westlichen Philosophie- und Religionsgeschichte gibt. Christian Fuchs liegt hierbei besonders am Herzen, die Verbindung zwischen den (vermeintlich) alten Traditionen und unserem heutigen Alltag sichtbar werden zu lassen. Praktische Übungen aus dem Bereich Hatha-Yoga, Rezitation und Meditation ergänzen das Seminar.
1 Wochenende (14,67 UStd.)
Samstag, 1. November 2025, 9:00 bis 13:00 Uhr
und 14:30 bis 17:30 Uhr
Sonntag, 2. November 2025, 9 bis 13 Uhr
Datum | Uhrzeit | Ort | |
---|---|---|---|
Sa., 01.11.2025 | 09:00 - 17:30 Uhr | Online | |
So., 02.11.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr | Online | |
Download der Termine |
Online
Kurs-Nummer25H1022515
Claudia Stern
Tel. 0731 1530-27
stern@vh-ulm.de
ab 10 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
162,00 €