Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Istavan Demeter
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In diesem Kurs wird eine komprimierte Version der altmeisterlichen Maltechnik vermittelt.
Die Erfindung der Ölmalerei im 15. Jahrhundert gab den Künstler*innen eine neue und sehr vielseitige Maltechnik an die Hand. Van Eyck, Grünewald, Cranach, Dürer, Holbein und Bosch hatten ihre Bilder mit Tempera untermalt und dann mit durchsichtigen Ölfarbschichten zu Ende geführt. Normalerweise arbeiteten sie jahrelang an einem Altarbild, daher sind die Bilder meist noch heute in der alten Frische erhalten.
Der Malgrund im Kurs ist ein mit Leinwand bespannter, fester Malkarton (40x30 cm). Auf die weiße Grundierung kommt die Tuschevorzeichnung mit Feder oder Pinsel mit schwarzer Acrylfarbe. Darauf folgt eine durchsichtige Tönung oder Imprimitur. Man erarbeitet sein Portrait mit einer Grisaille-Untermalung, auf die am Ende transparente Ölschichten aufgetragen werden. Im letzten Schritt dieser gegenüber dem Original leicht verkürzten Vorgehensweise werden die scharfen Feinheiten mit Acryl in die nasse Ölfarbe hinein gemalt.
Als Vorlage können ein gutes Familienfoto genutzt oder eine Reproduktion kopiert werden.
Folgendes bitte selber mitbringen: Drei Flachpinsel mittlerer Qualität, Größe: 12-16, 8-10, 4-6 und ein langhaariger Spitzpinsel.
Kittel, Lappen, Papiertücher, Seife.
Stefan Demeter absolvierte die Akademien in Stuttgart und Paris sowie am F.I.T. und der School of Visual Arts New York.
9-mal (36 Unterrichtsstunden) | Samstag
Beginn: 15.03.2025 | 10:00 bis 13:00 Uhr
Datum | Uhrzeit | Ort | |
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Sa., 15.03.2025 | 10:00 - 13:00 Uhr | Atelier | |
Sa., 22.03.2025 | 10:00 - 13:00 Uhr | Hafenbad 18/1 | |
Sa., 29.03.2025 | 10:00 - 13:00 Uhr | Hafenbad 18/1 | |
Sa., 05.04.2025 | 10:00 - 13:00 Uhr | Hafenbad 18/1 | |
Sa., 12.04.2025 | 10:00 - 13:00 Uhr | Hafenbad 18/1 | |
Sa., 03.05.2025 | 10:00 - 13:00 Uhr | Hafenbad 18/1 | |
Sa., 10.05.2025 | 10:00 - 13:00 Uhr | Hafenbad 18/1 | |
Sa., 17.05.2025 | 10:00 - 13:00 Uhr | Hafenbad 18/1 | |
Sa., 24.05.2025 | 10:00 - 13:00 Uhr | Hafenbad 18/1 | |
Download der Termine |
Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de
ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
232,00 € (zzgl. Materialkosten 20,00 €, direkt an den Dozenten zu zahlen)