Zum Inhalt der Seite springen
SucheMeine vh0

Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Bildungszeit

Power-Verhandlung und Argumentation

Dozentin: Martha Wittek

Täglich ist Argumentation und Verhandlungsgeschick gefragt, sowohl im privaten als auch beruflichen Kontext. Es muss nicht erst zur klassischen Gehaltsverhandlungen kommen, auch der Austausch von Ideen und Argumenten ist häufig schon eine Verhandlungssituation. Wie gelingt es Ihnen, sich hier besser zu positionieren und noch überzeugender zu werden? In diesem Seminar bekommen Sie die nötigen Grundlagen, Tipps und Techniken hierfür an die Hand. Besonderer Schwerpunkt sind die Vorbereitung und Zielsetzung einer Verhandlung, Argumentationsaufbau, Verhandlungsdurchführung und schließlich auch der Umgang mit Manipulationsversuchen und unfairen Verhandlungstakttiken. Das »Power«-Seminar bedeutet zudem für Sie, dass Sie ausreichend Möglichkeit erhalten, praktisch zu arbeiten und auch eigene Verhandlungen durchzuführen. So bleiben die Inhalte nicht nur theoretisch, sondern können gleich in die Tat umgesetzt werden!

Inhalt:
– Vorbereitung der Verhandlung
– Verhandlungstypen, -phasen und -strategien
– Psychologie und Wahrnehmung
– Körpersprachliche Signale
– Überzeugen oder Überreden? Der feine Unterschied
– Argumentation: Grundlagen und Aufbau, Strategisch Argumentieren
– Wichtige Fragetechniken
– Fehler und Manipulationsversuche in der Argumentation erkennen und kontern
– Umgang mit unfairen Verhandlungspartnern
– Zahlreiche Übungen zu Verhandlung und Argumentation

Datum | Uhrzeit
1 Tagesseminar (8 Unterrichtsstunden) | Samstag
Beginn: 14.12.2024 | 09:00 bis 16:00 Uhr
Ort

EinsteinHaus, Seminarraum 2

Kurs-Nummer

24H1407003

Beratung

Norbert Herre
Tel. 0731 1530-16
herre@vh-ulm.de

Plätze

ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

69,00 €

Zurück
Nach oben springen