Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Schmuckdesign – Freundschafts-/ Partner-/ oder Trau-/Ringe selbst kreieren
Für Anfänger*innen und Fortgeschrittene
Dozentin: Tamara Brötzler
Freundschaftsringe, Partner- oder Trauringe werden durch das gemeinsame Gestalten und Fertigen zum einmaligen Erlebnis. Aus einem leicht zu bearbeitendem Feilwachs kreieren die Teilnehmenden individuelle Ringmodelle nach eigenen Vorstellungen durch Sägen, Feilen, Schaben, Schmirgeln und verschiedenen Schmelztechniken. Die fertigen Ringmodelle werden dann in der gewünschten Edelmetalllegierung (z.B. in Gold, Silber, Palladium) gegossen.
Im zweiten Termin erfolgt die Nachbearbeitung in Edelmetall mit einem persönlichen Finish. Verschiedene Oberflächenbearbeitungen sind durch Strukturierungen oder Politur möglich.
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, denn man wird durch den Kurs fachkompetent begleitet und erlernt dabei den Umgang mit den verschiedenen Profi-Goldschmiedewerkzeugen.
Der Materialpreis für einen Silberring von 10 g liegt aktuell bei rund 60,00 €.
Verbrauchsmaterialien wie Wachs, sowie die Werkstatt- und Gerätenutzung sind in der Gebühr enthalten.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
www.atelier-avanta.de
2 Abende (10,67 Unterrichtsstunden)
Datum | Uhrzeit | Ort | |
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Do., 16.01.2025 | 18:00 - 22:00 Uhr | ||
Do., 30.01.2025 | 18:00 - 22:00 Uhr | ||
Download der Termine |
Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de
ab 3 Teilnehmer*innen
nur noch wenige Plätze
98,00 € (zzgl. Preis für Goldlegierungen, Palladium und Platin nach Marktpreis bzw. Silber á 2,80 €/Gramm, sowie Gießkosten und Versand)