Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Schulklassenlesung: Die persisch-deutsche Lyrikerin Pegah Ahmadi
Das war also die Zukunft
Der Lyrikband »Das war also die Zukunft« verarbeitet sowohl die dramatischen politischen Geschehnisse im Iran und Europa, als auch persönliche Lebenserfahrungen der Autorin in Deutschland. Das titelgebende Gedicht lautet:
Oh, Sarina, deine jungen Hände ragten aus den blutgefüllten Spalten heraus. Das war also die Zukunft. Sarina Esmailzadeh war eine 16jährige Schülerin, die im September 2022 bei den iranischen Volksdemonstrationen unter dem Motto "Frau, Leben, Freiheit" im Iran getötet wurde.
Pegah Ahmadis Gedichte rufen die Vergangenheit und Erinnerungen in die Gegenwart, in das Hier und Jetzt. Dabei geht es sowohl um Themen wie Leben, Tod, Liebe, Exil, als auch sozialkritische Themen.
Ihre Lyrik eröffnet uns neue poetische Perspektiven auf politische Ereignisse, mit deren Bewältigung wir mit unserem reinen Faktenwissen allzu oft überfordert sind.
Pegah Ahmadi ist im Iran geboren und hat an der Teheran Universität persische Sprache und Literatur studiert. Sie lebt derzeit als Lyrikerin, Übersetzerin und Literaturkritikerin in Köln. Ahmadi zählt mit bisher zehn veröffentlichten Büchern zu den bekanntesten Lyrikerinnen der iranischen Literaturszene, die vor allem die Poesie ihrer Generation stark geprägt hat. 2009 kam sie über ein Stipendium nach Frankfurt am Main. Der Gedichtband »Das war also die Zukunft« wurde von ihr selber aus dem Persischen ins Deutsche übertragen.
auf die Wirklichkeit - wie potlishe Geschsehnisse
Die Lesung ist für Schulklassen der 10. - 12. Jahrgangsstufe geeignet.
Anmeldungen bitte an: nova@vh-ulm.de
Die Autorin ist am Vorabend - Donnerstag 10.07.um 20 Uhr in einem offenen Lesung und Gespräch für Erwachsene zu erleben.
Termin: Freitag, 11.07.2025 | 10:00 Uhr
Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de
Anmeldungen von Schulklassen bitte an die Fachbereichsleitung: nova@vh-ulm.de
PreisEintritt 4,00 €