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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Semesterauftakt

Tag der offenen Tür

Neue Kurse ausprobieren – die Vielfalt der vh kennenlernen – Spaß haben – Mitmachen

Tag der Offenen tür am 16.2.25

Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Am Tag der offenen Türen bieten wir zum Semesterauftakt die Gelegenheit, kostenfrei in unser reichhaltiges Kursangebot reinzuschnuppern. Dabei können Sie die vh Ulm und den Kreativhafen in all ihrer Vielfalt kennenlernen.
Auch für Kinder und Jugendliche wird es einiges zum Ausprobieren und kreativ werden geben. Beratungen und direkte Anmeldungen zu unseren Kursen sind an dem Tag ebenfalls möglich. Das Alberts Café hat für Sie geöffnet. Wir freuen uns auf Sie!

Offizielle Begrüßung, Dr. Christoph Hantel ab 13:30 Uhr, EG, Foyer

Schnupperkurs-Programm
14 bis 18 Uhr, EinsteinHaus und Kreativhafen

Führung durch die Denkstätte »Weiße Rose«
14 Uhr, EG, Foyer

Führungen durch das »EinsteinHaus«
15 Uhr und 17 Uhr, EG, Foyer

Bühnenprogramm
15 bis 18 Uhr, EinsteinHaus, Club Orange

Vernissage zur Foto-Ausstellung
18 Uhr, 2.OG, Foyer

Datum | Uhrzeit
Sonntag, 16. Februar,
13.30 Uhr: Offizielle Begrüßung
14-18 Uhr: Schnupperkurs-Programm
18 Uhr: Vernissage zur Foto-Ausstellung
Ort

EinsteinHaus

Kurs-Nummer

25F0101000

Informationen zur Veranstaltung

Dr. Christoph Hantel
Tel. 0731 1530-17
hantel@vh-ulm.de

Plätze

Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Preis

Eintritt frei

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