Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
In diesem zweitägigen Workshop lernen die Teilnehmer*innen, wie sie kreative und einzigartige Designs auf Denim-Kleidung und Textiltaschen mit speziellen Acrylfarben umsetzen. Jeder Teilnehmende wird sein eigenes Design auf eine Jeansjacke, Hose oder Textiltasche malen. Sie erhalten individuelle Unterstützung, um die eigenen Ideen professionell umzusetzen.
Kursinhalte:
Tag 1 - Einführung in das Malen auf Denim und Textilien:
Welche Farben und Materialien werden benötigt?
Verschiedene Maltechniken mit Acrylfarben, die speziell für Stoffe entwickelt wurden.
Tipps zur Verwendung von Schablonen, Pinseltechniken und dem Auftragen von Details und Mustern.
Einführung in einfache Designideen und das Erstellen von Skizzen.
Ausprobieren verschiedener Maltechniken auf Denim-Stoff. Auswahl passender Techniken für das persönliche Design.
Beginn der Bemalung: Übertragung des Entwurfs, Grundierung.
Tag 2 - Bemalung von Denim-Kleidung/textilen Taschen - erstellung des fertigen Stücks:
Schattierungen und Texturen mit Acrylfarben, das Hinzufügen von Details.
Sie werden lernen, wie man verschiedene Maltechniken kombiniert, um interessante und lebendige Designs zu schaffen.
Fertigstellung des Stücks.
Empfehlungen für die Pflege des Endprodukts.
Am Ende des Kurses haben die Teilnehmer*innen nicht nur die Fähigkeit, eigenes Design auf Denim oder Textiltaschen zu malen, sondern auch ein individuell gestaltetes Kunstwerk, das sie mit nach Hause nehmen können.
Materialhinweise:
Synthetische Flachpinsel in verschiedenen Größen in gutem Zustand, feiner Pinsel für Konturen, Lappen, Becher, Bleistift HB, Radiergummi, Papier für Skizzen, Stickrahmen + Stück Denim-Stoff (zum Üben), gewaschenes und gebügeltes Stoffstück für die Hauptbemalung, z.B. Shopper, Hemd aus festem Stoff, Jeans, Jeansjacke ect. (wenn Sie sich nicht sicher sind, was besser geeignet ist, nehmen Sie alles mit, wir wählen gemeinsam aus).
Acrylfarbe für Stoff kann gegen eine zusätzliche Gebühr von 12 Euro (direkt an die Dozentin) zur Verfügung gestellt werden. Bitte bei der Anmeldung angeben, ob eigene Farben gebracht werde, oder über die Dozentin erworben werden.
Realisieren Sie Ihre Ideen für personalisierte Geschenke oder einzigartige Kleidungsstücke!
Zur Dozentin: Karina Semenyuk studierte Bildende und Angewandte Kunst in Kiew. Seit 2022 ist sie in der Lehre tätig und unterrichtet Kunst im Rahmen verschiedener ehrenamtlicher Projekte, sowie ab 2025 an der vh Ulm im Bereich Acrylmalerei auf Stoff, Aquarell- und Pastellmalerei.
.
2-mal (11,33 Unterrichtsstunden) | Samstag, Sonntag
Beginn: 05.04.2025 | 10:15 bis 14:30 Uhr
Datum | Uhrzeit | Ort | |
---|---|---|---|
Sa., 05.04.2025 | 10:15 - 14:30 Uhr | Hafenbad 18/1 | |
So., 06.04.2025 | 10:15 - 14:30 Uhr | Hafenbad 18/1 | |
Download der Termine |
Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de
ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
69,00 € (zzgl.. 12,00 € für die Farben, direkt an die Dozentin zu zahlen)