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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Literatur, Theater, Kultur

Theater: Compañía Theater spielt »La Telenovela« Spanisch trifft Schwäbisch

Dozentin: Daniela Ventuiz

Eine Anmeldung ist nicht nötig.

In Zusammenarbeit mit der Theatergruppe Companía Theater

»Telenovela« ist ein spanisches Wort, besonders geprägt durch das auf Kuba gesprochene Spanisch. Es ist der Vorläufer dieses audiovisuellen Genres, inspiriert von den Radionovelas.

Dieses Fernsehformat, das ursprünglich in verschiedenen Ländern Lateinamerikas produziert wurde, erzählt Geschichten, die realistisch oder auch nicht sein können, und entwickelt sich über mehrere melodramatische Episoden, normalerweise mit einem glücklichen Ende für die Hauptfiguren.

Telenovelas haben einen sentimentalen Charakter, voller Intrigen, Täuschungen und Verwirrungen.

Hier erzählen wir eine (a)typische Geschichte dieses Genres. Die dargestellten Szenen, die auf Spanisch gespielt sind, sind von einem Charakter auf Deutsch erzählt, der dann in die Handlung einbezogen ist und mit den anderen Figuren des Stücks interagiert.

Die Inszenierung hat einen parodistischen Ton und ist gleichzeitig eine Hommage an ein Genre, das Unterhaltung für viele Generationen in Lateinamerika und weltweit, inklusive Deutschlands, gebracht hat.

Companía Theater ist eine Theatergruppe, die ihre Arbeit auf die Inszenierung von Projekten konzentriert, bei denen die Verwendung der Sprache erforscht wird. Dies bedeutet natürlich den Einsatz verschiedener Sprachen und die Vielfalt der Gesten und kulturellen Formen, die daraus entstehen und sich vermischen.

Die Veranstaltung findet vorwiegend auf Spanisch sattt.

Datum | Uhrzeit
Termin: Freitag, 21.02.2025 | 19:30 Uhr
Ort

EinsteinHaus, Club Orange

Kurs-Nummer

25F0101409

Informationen zur Veranstaltung

Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de

Plätze

ab 0 Teilnehmer*innen
Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Preis

Eintritt 15,00 /12,00 €

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