Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Theater »Helgas Reise nach Riga«
Ein Erzählspiel mit Matthias Kuchta, Lille Kartofler Figurentheater
In Zusammenarbeit mit dem KulturBüro, der StadtBücherei und dem Initiativkreis 8. Mai Langenau
Im Haus der Familie Meyer in der Hauptstraße 133 in Langenfeld wird Helga am 9. August 1931 geboren. Es ist Sonntag. Helga ist ein Sonntagskind, wie man so sagt. Wir begleiten Helga von ihrem Geburtstag im August 1931 in Langenfeld bis zu ihrem Verschwinden im Winter 1944/45 im Konzentrationslager Stutthof an der Ostsee. Dokumentierte Fakten werden ergänzt durch Mutmaßungen. Ob es wohl so gewesen sein kann? Es ist ein Versuch einer Annäherung an einen Ausschnitt jüdischen Lebens in Deutschland.
Der Puppenspieler Matthias Kuchta stolperte über den Stolperstein mit dem eingravierten Namen Helga Meyer vor der Stadthalle Langenfeld. Mit Hilfe der Unterlagen aus dem Stadtarchiv hat er Helgas Spuren recherchiert. Es fand sich eine Fülle von Material über Leid, Gleichgültigkeit, Judenhass und Vergessen. Entstanden ist daraus eine berührende Erza¨hlreise, eindru¨cklich versta¨rkt durch kleine Figuren, gefertigt aus Draht und originalem Zeitungspapier der Jahre 1933 - 1938.
Im Rahmen der EARLY HOUR. Im Anschluss an die Veranstaltung besteht die Möglichkeit zu einem Gespräch mit dem Künstler.
Termin: Donnerstag, 08.05.2025 | 19:00 Uhr
Monya Jabri
Tel. 0731 1530-12
jabri@vh-ulm.de
Preis
Eintritt 10,00
€
(5 Euro gehen als Spende ans Anne Frank Zentrum Berlin)
VVK KulturBüro Langenau und reservix