Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Vom Papier in den PC – Digitalisierung von Dokumenten, Fotos etc. mit Muße
Dozent: Dr. Ralf Hinz
Jeder kennt das Thema: Ich brauche eine Rechnung oder einen Beleg und muss dafür eine Reihe von Ordnern mit Papier durchsuchen. Wenn es dann noch erforderlich ist, dieses Papier per E-Mail zu verschicken, kommt oft die Frage: Wie soll ich das machen?
Und, ergänzend: Wenn denn solche Dokumente im PC gespeichert sind, kann ich doch eigentlich das Papier sparen, und ich kann im PC schneller suchen. In diesem Fall macht es Sinn, mit einer gut überlegten Struktur auf dem PC zu arbeiten.
So ganz nebenbei kann man damit einige Regalmeter Papier im Schrank sparen.
Ein ähnliches Thema ist: Alte Papier-Fotos. Das Ansehen von Fotos geschieht heute zunehmend auf dem Smartphone oder einem Tablet. Das Vorgehen ist hier im Prinzip das Gleiche wie beim Umwandeln einer Quittung in eine Datei.
Themen dieses Kurses sind:
- »Umwandeln« von Papier in eine Datei auf dem PC (scannen / fotografieren von Dokumenten)
- Besonderheiten für alte Fotos / Dias / Negative
- Verschicken von Dokumenten per E-Mail
- Durchsuchen von Dateien im PC
- Geräte zum Scannen
- Einsatz von Texterkennung zum schnelleren Finden von Dokumenten
- Speichern der Daten / Dokumente
- Ideen für eine sinnvolle Struktur der Daten im PC
- Datensicherung
Es wird kein Vorwissen benötigt.
(einschl. Unterlagen)
2-mal (8 Unterrichtsstunden) | Montag
Beginn: 10.02.2025 | 09:00 bis 12:00 Uhr
Datum | Uhrzeit | Ort | |
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Mo., 10.02.2025 | 09:00 - 12:00 Uhr | Seminarraum U4 | |
Mo., 17.02.2025 | 09:00 - 12:00 Uhr | Seminarraum U4 | |
Download der Termine |
Norbert Herre
Tel. 0731 1530-16
herre@vh-ulm.de
ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
59,00 €