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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Begegnungen, Reisen, Exkursionen

Wanderreise für Frauen

Auf den Wegen der rätischen Sontga Magriata in den Schweizer Alpen mit Regina Golke und Nicola Poppe

Das uralte, in rätischer Sprache überlieferte Margarethenlied führt uns grenzüberschreitend in zwei Kantone St. Gallen und Graubünden inmitten der Schweizer Alpen. Die Sage erzählt von einer mächtigen Frau, die als Senner verkleidet auf einer Alp gearbeitet hat. Als sie entdeckt wird, kehrt sie ihrem Arbeitsplatz den Rücken. Mit ihrem Verschwinden versiegen die fruchtbaren Quellen und das einst blühende Land verdorrt.
Außer dem Margarethenweg erkunden wir rund um Vättis nahe Bad Ragaz abwechslungs- und aussichtsreiche Gebirgslandschaften und Schluchten mit ihrer im Frühjahr prachtvollen üppigen Vegetation.
Die Halb- und Ganztageswanderungen mit bis zu 6 Stunden reine Wanderzeit mit Höhenunterschieden bis zu 700 m zu besonderen Orten erfordern eine gewisse Kondition und Ausdauer. Es ist möglich einen Tag zu pausieren oder nur Teile einer Strecke mitzuwandern. Sie werden ergänzt durch den Besuch einer Ausstellung und des Drachenlochmuseums in Vättis.

Seminargebühr bei 6 Teilnehmerinnen € 843.-, ab 8 Teilnehmerinnen € 675.-,

Unterkunft: CHF 630.- mit Frühstück im DZ mit Dusche / WC, EZ-Zuschlag CHF 105.- oder 1 Doppelzimmer mit Etagendusche / WC: CHF 595.- (wird direkt vor Ort bezahlt) Hotel Tamina, Platz 11, 7315 Vättis, info@tamina-hotel.ch

Nicht enthalten: Anfahrt (wir unterstützen auf der Suche nach MFG) Fahrten vor Ort, Eintritte und Führungen, Verpflegung tagsüber und Abendessen. In Dorf Vättis gibt es Einkaufsmöglichkeiten, auch regionale Erzeugnisse.

Anmeldung ab sofort, spätestens bis 24. April 2025:
Info und Anmeldung: reginagolke@posteo.de,Tel. 0711 / 7977421.

Bitte beachten: 100% Stornogebühr bei Rücktritt nach Anmeldeschluss 24. April 2025, außer es findet sich eine Ersatzperson. Eine Rücktrittreiseversicherung wird empfohlen.

Die Teilnehmerinnen bekommen 14 Tage vor Beginn der Reise einen Brief mit weiteren Details zugeschickt.

Für alpenerfahrene, trittsichere und schwindelfreie Wanderinnen besteht nach der Wanderreise die Option mit dem Geoguide Ruedi Kohler eine zweitägige Gebirgstour zum Drachenloch in 2400 m Höhe zu buchen.
www.stainmannli.ch

Seminargebühr: Bei 6 Teilnehmerinnen 843,00 €
ab 8 Teilnehmerinnen 675,00 €.
Unterkunft: 630,00 CHF mit Frühstück im DZ mit Dusche / WC, EZ-Zuschlag 105,00 CHF oder 1 Doppelzimmer mit Etagendusche / WC: 595,00 CHF (wird direkt vor Ort bezahlt) Hotel Tamina, Platz 11, 7315 Vättis, info@tamina-hotel.ch

Datum | Uhrzeit
Zeitraum Sonntag 8. Juni 2025, 16:30 Uhr bis Sonntag 15. Juni 2025, 12:00 Uhr
Abendveranstaltung nach Absprache.
Termine
Datum Uhrzeit Ort
So., 08.06.2025 16:00 - 20:00 Uhr Treffpunkt wird noch bekanntgegeben
Mo., 09.06.2025 09:00 - 19:00 Uhr Treffpunkt wird noch bekanntgegeben
Di., 10.06.2025 09:00 - 19:00 Uhr Treffpunkt wird noch bekanntgegeben
Mi., 11.06.2025 09:00 - 19:00 Uhr Treffpunkt wird noch bekanntgegeben
Do., 12.06.2025 09:00 - 19:00 Uhr Treffpunkt wird noch bekanntgegeben
Fr., 13.06.2025 09:00 - 19:00 Uhr Treffpunkt wird noch bekanntgegeben
Sa., 14.06.2025 09:00 - 19:00 Uhr Treffpunkt wird noch bekanntgegeben
So., 15.06.2025 09:00 - 12:00 Uhr Treffpunkt wird noch bekanntgegeben
Download der Termine
Ort

Treffpunkt wird noch bekanntgegeben

Kurs-Nummer

25F0610413

Beratung

Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de

Plätze

ab 6 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

843,00 €




Seminargebühr bei 6 Teilnehmerinnen € 843.-, ab 8 Teilnehmerinnen € 675.-,
Unterkunft: CHF 630.- mit Frühstück im DZ mit Dusche / WC, EZ-Zuschlag CHF 105.- oder 1 Doppelzimmer mit Etagendusche / WC: CHF 595.- (wird direkt vor Ort bezahlt) Hotel Tamina, Platz 11, 7315 Vättis, info@tamina-hotel.ch

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