Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
In Zusammenarbeit mit der Abteilung Soziales der Stadt Ulm, der Jugendberatungsstelle der Stadt Ulm, der Schulpsychologischen Beratungsstelle, der Drogenhilfe Ulm/Alb-Donau, der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Ulm, dem Polizeipräsidium Ulm und Ulm Internationale Stadt
Social Media ist aus dem Alltag von Jugendlichen kaum mehr weg zu denken. Überall und jederzeit werden neue Beiträge gepostet, Videos konsumiert und Nachrichten ausgetauscht, egal ob auf Instagram, Snapchat oder TikTok. Dies stellt nicht nur Lehrer*innen, Medienpädagog*innen und Eltern vor enorme Herausforderungen.
Beim diesjährigen Forum Jugend möchten wir für Interessierte und pädagogische Fachkräfte Einblicke in die aktuelle Forschung zum Einfluss von Social Media auf Jugendliche geben, in Kurzvorträgen lokale Beratungs- und medienpädagogische Angebote vorstellen und gemeinsam potenzielle Chancen und Gefahren diskutieren.
Neben dem fachlichen Austausch besteht auch die Möglichkeit zur Vernetzung.
Eintritt frei.
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Ablauf:
09:00 Uhr
Begrüßung
09:15 Uhr
»Einfluss von Internet und Social Media-Nutzung auf (vulnerable) Jugendliche«, Jun.-Prof. Dr. Ann-Christin Haag, Universitätsklinikum Ulm, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie
10:15 - 10:45 Uhr
Pause
10:45 - 12:00 Uhr
Kurzimpulse von lokalen Einrichtungen und Beratungsstellen:
- Martina Skipski, Stadt Ulm, Jugendmedienschutz: Medienpädagogik in Ulm: das Mediennetz Ulm/Alb-Donau-Kreis
- Daniel Roth, Polizei Ulm: Hilfe bei Hass und Hetze
- Harun Basyildiz, Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Kreisjugendreferat: Die Wahrheit hinter den Social Media-Apps
12:00 - 12:30 Uhr
Diskussion im Plenum
12:30 - 13:00 Uhr
Offener Austausch an Ständen
Termin: Freitag, 15.11.2024 | 09:00 Uhr
Daniel Kanzleiter
Tel. 0731 1530 24
kanzleiter@vh-ulm.de
Eine Anmeldung ist nicht nötig.
PreisEintritt frei