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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

kontiki am Wochenende

Familienkurs: Künstlerische Adventskärtchen malen bei Kerzenlicht

Dozentin: Kamadevi M. S. Scheuffele

Die Adventszeit ist eine sehr besinnliche und auch gemütliche Zeit. Und so wollen wir uns in unserem Kurs auf diese schöne Jahreszeit einstimmen, mit flackerndem Kerzenlicht und dem Gestalten von künstlerischen Weihnachtskarten. Hier könnt ihr zusammen mit Mama, Papa, euren Geschwistern oder Großeltern wunderschöne weihnachtliche Karten zaubern. Vielleicht möchtet ihr diese an Weihnachten verschenken oder an liebe Menschen per Post verschicken? Auf jeden Fall ist in diesem Kurs auch genügend Platz dazu, dass nicht nur die Kleinen von den Großen lernen, sondern auch die Großen sich durch die zauberhafte Fantasie der Kinder anstecken lassen. Und am Ende des Nachmittags freuen wir uns über das schöne Farbspiel auf euren neuen Karten!
Bitte zieht Kleidung an, die für immer farbig werden darf, und bringt gerne Lebkuchen oder Weihnachtsgebäck und etwas zu trinken mit, die zur adventlichen Stimmung beitragen!

Anmeldeschluss: Montag vor Kurs-Beginn; jedes teilnehmende Familienmitglied muss angemeldet werden.

Datum | Uhrzeit
1 Nachmittag (4 Unterrichtsstunden)
Samstag, 30. November, 15:00 - 18:00 Uhr
Ort

Ulm, kontiki, Malatelier

Kurs-Nummer

24H0383405

Zielgruppe

4 bis 99 Jahre

Beratung

Natascha Bruns
Tel. 0731 1530-32
kontiki@kontiki.vh-ulm.de

Plätze

ab 6 Teilnehmer*innen
Teilnehmer*innen auf der Warteliste werden über evtl. Zusatzangebote informiert

Preis

37,00 € (einschl. Material)

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