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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Faschingsferien

Nikis verrückte Bilder und Skulpturen

Eine Mal- und Bauwerkstatt nach Niki de Saint Phalle

Dozentin: Rebekka Antoniadou

Niki de Saint Phalle war eine außergewöhnliche Künstlerin. Sie träumte von einem großen Garten mit riesigen Skulpturen darin. Diesen Traum verwirklichte sie tatsächlich. Jahrzehnte lang baute sie zusammen mit anderen Handwerker*innen in Italien riesig große verrückte Skulpturen, die bunt glitzern und wunderschön sind. Einige hatten Schlangen- und Drachenköpfe, andere wieder menschenähnliches Aussehen. Sie sind so groß, dass man auf ihnen klettern und laufen kann. In einer dieser Skulpturen konnte sie sogar wohnen, sie nannte sie die Kaiserin. Sie funkelte und glitzerte besonders schön mit ihren tausenden von Spiegelmosaiken. Auch wir wollen eine große Skulptur bauen. Man wird nicht auf ihr klettern können, aber sie werden mindesten so bunt sein und toll glitzern, wie die von Niki. Wie das genau geht, seht ihr in diesem Kurs in den Faschingsferien.
Bitte zieht Kleidung an, die schmutzig werden darf, und bringt genug Essen und Trinken mit, damit ihr Kraft fürs bauen habt!

Anmeldeschluss: Montag vor den Ferien

Datum | Uhrzeit
5 Ferientage (26,67 Unterrichtsstunden)
Montag, 3. März, 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag, 4. März, 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch, 5. März, 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag, 6. März, 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag, 7. März, 08:30 - 12:30 Uhr
Termine
Datum Uhrzeit Ort
Mo., 03.03.2025 08:30 - 12:30 Uhr kontiki R10 Holzwerkstatt
Di., 04.03.2025 08:30 - 12:30 Uhr kontiki R10 Holzwerkstatt
Mi., 05.03.2025 08:30 - 12:30 Uhr kontiki R10 Holzwerkstatt
Do., 06.03.2025 08:30 - 12:30 Uhr kontiki R10 Holzwerkstatt
Fr., 07.03.2025 08:30 - 12:30 Uhr kontiki R10 Holzwerkstatt
Download der Termine
Ort

Ulm, kontiki, Holzwerkstatt

Kurs-Nummer

24H0384371

Zielgruppe

7 bis 11 Jahre

Beratung

Natascha Bruns
Tel. 0731 1530-32
kontiki@kontiki.vh-ulm.de

Plätze

ab 6 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

179,00 € (einschl. Material)

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