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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Literatur & Theater

Bundesweiter Vorlesetag an der vh Ulm

Stündlich wechselnde Vorleserunden mit bekannten (Neu-)Ulmer Persönlichkeiten

Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Gemeinsam Vorlesen verbindet und schafft Nähe.
Anlässlich des 20. Bundesweiten Vorlesetages laden wir Kinder, Jugendliche und Erwachsenen in den Club Orange ein. Hier gibt es stündlich wechselnde altersabgestimmte Leserunden, bei denen die großen und kleinen Zuhörer*innen bekannten Ulmer Persönlichkeiten aus Politik, Sport oder Kultur beim Vorlesen erleben und mit ihnen ins Gespräch kommen können. Was war denn ihr Lieblingsbuch in ihrer Kindheit und haben sie mit der Taschenlampe unter der Bettdecke gelesen?

Der Bundesweite Vorlesetag ist eine Initiative der Stiftung Lesen, der Wochenzeitung DIE ZEIT und der Deutsche Bahn Stiftung. Er ist das größte Vorlesefest Deutschlands.

Aktueller Zeitplan:

14 Uhr - 14.45 Uhr: OB Katrin Albsteiger (Neu-Ulm) liest aus »Anton taucht ab« von Milena Baisch (ab 8 Jahren empfohlen)

15 Uhr - 15.45 Uhr: OB Martin Ansbacher (Ulm) liest aus »Das Neinhorn« von Marc-Uwe Kling (ab 4 Jahren empfohlen)

16 Uhr - 16.45 Uhr: Christian Ortag, Torhüter des SSV Ulm 1846 Fußball liest aus »Zuckerpass und Blutgrätsche« (ab 8 Jahren empfohlen)

17 Uhr - 17.45 Uhr: Siyou (Sängerin) liest aus »Wenn meine Haare sprechen könnten« von Dayan Kadua und Nicole Gebel. (ab 4 Jahren empfohlen)

Datum | Uhrzeit
Freitag, 15. November, 14 - 18 Uhr
Ort

EinsteinHaus, Club Orange

Kurs-Nummer

24H0118034

Informationen zur Veranstaltung

Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de

Plätze

Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Preis

Eintritt frei

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