Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Die Kraft und Magie der Stille
Mit Achtsamkeit und Meditation zur Neuausrichtung
Dozentin: Bettina Vogt
»Die Stille kennt keine Fragen. Aber sie kann uns auf alles eine Antwort geben.« Ernst Ferstl
Inhalte:
– geführte Meditationen
– Wahrnehmungsübungen
– Atemübungen
– achtsames sanftes Yoga
– Zentrierung und Kontemplation
– Blind Move
– Yoga Nidra
Voraussetzung:
Die Bereitschaft drei Stunden in Stille und somit im Schweigen zu verbringen. Nur zum Kennenlernen und zum Erfahrungsaustausch am Schluss wird gesprochen.
Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Wolldecke, warme Socken
Wir kennen es allzu gut: Familie, Kinder, Job, Haushalt, ständige Erreichbarkeit, womöglich noch ein Ehrenamt? – Wir leben in einer ZUVIELisation, die an den Energiereserven zehrt. Hinzu kommt, dass wir es den anderen immer recht machen wollen. Wer ständig Energie verbraucht, muss auch Energie tanken. Unter Stress schüttet der Körper die in der Nebenniere produzierten Stresshormone Kortisol und Adrenalin aus. Bei einem Tag in Stille und Achtsamkeit beruhigt sich das komplette Körper-Geist-System und der Parasympathikus wird stimuliert.
In dieser dreistündigen Auszeit werden wir eine Verabredung mit uns selbst haben. Wir klinken uns für ein paar Stunden vom Alltag aus und tauchen mit geführten Meditationen in die heilsame Qualität der Stille ein. Die Purheit des Seins bringt eine vollkommene Tiefe und Klarheit mit sich und gibt wertvolle Impulse zur Neuausrichtung.
Wahrnehmungs- und Atemübungen sowie Meditationen wechseln sich mit sanften und achtsamen Yogaübungen ab. Mit einer heilsamen Yoga-Nidra-Praxis streicheln wir außerdem unseren Körper mit Aufmerksamkeit und schaffen so einen Zugang zum Unbewussten, in dem unsere wahre Größe verborgen liegt.
Durch die Kraft und Magie der Stille werden wir Klarheit und Energie gewinnen.
1 Vormittag (4,67 Unterrichtsstunden) | Sonntag
Beginn: 17.11.2024 | 09:30 bis 13:00 Uhr
Claudia Stern
Tel. 0731 1530-27
stern@vh-ulm.de
ab 12 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
52,00 €