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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Internationale Frauen

FA international – Women's Club

Dozent*innen: Mirjam Mahler, Maria Thomas-Fasoulidis

The Women's Club invites all women for a meet up. This free get together allows everyone to engage, converse and exchange experiences and also to expand perspectives and networking.
We are of different ages and nationalities and have different interests and lifestyles. Some of us have been here in Ulm for years and others are just arriving. The Women’s Club will provide friendship and support amongst women and families, who are living in Ulm area, and facilitates their efforts to integrate into the local community. Also local, German-speaking women are very welcome to participate in the Club, in order to get a glimpse of other cultures and make new contacts. The Women’s Club is under the patronage of the Frauenakademie.

In the Women’s Club you will meet people, learn new skills, discover talents, or simply have fun. In the Club you can broaden your network of friends, enjoy a cup of coffee over lively discussions, find new hobbies as well as activities and courses for yourself at the Frauenakademie – and a lot more!

Datum | Uhrzeit
6-mal (12 Unterrichtsstunden)
Mittwoch, 16. Oktober, 19:00 - 21:00 Uhr
Donnerstag, 7. November, 09:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag, 28. November, 09:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch, 4. Dezember, 19:00 - 21:00 Uhr
Donnerstag, 9. Januar, 09:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag, 30. Januar, 09:30 - 11:30 Uhr
Termine
Datum Uhrzeit Ort
Mi., 16.10.2024 19:00 - 21:00 Uhr Club Orange
Do., 07.11.2024 09:30 - 11:30 Uhr Club Orange
Do., 28.11.2024 09:30 - 11:30 Uhr Unterer Saal
Mi., 04.12.2024 19:00 - 21:00 Uhr Club Orange
Do., 09.01.2025 09:30 - 11:30 Uhr Seminarraum 16
Do., 30.01.2025 09:30 - 11:30 Uhr Seminarraum 16
Download der Termine
Ort

EinsteinHaus, Club Orange

Kurs-Nummer

24H0401570

Beratung

Kirsten Tretter
Tel. 0731 1530-40
tretter@vh-ulm.de

Plätze

ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

Gebührenfrei

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