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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Aquarell und Acrylmalerei

Farben der Natur: Pflanzenfarben selbst herstellen

Farbherstellung für Anfänger und Fortgeschrittene

Dozentin: Kamadevi M. S. Scheuffele

Eine der ältesten Handwerkskünste der Welt wird hier zum Leben erweckt: Das riesige Feld der Farbherstellung aus Pflanzen. In diesem Kurs werden einige Grundkenntnisse vermittelt, welche Materialien und Utensilien man nutzt, um selbst mit Pflanzen herrlich leuchtende und zarte Farben zuzubereiten.
Mit Blumen, Beeren, Früchten, Gemüsearten, Gewürzen und allem, was von Natur aus färbt, taucht man in die magische und nachhaltige Welt der Naturfarben ein, so wie man sie auch in sogenannten Färbergärten erleben kann, die erst kürzlich von der UNESCO als „offizielle Projekte“ ausgezeichnet wurden.
Insgesamt sind etwa 150 Pflanzenarten bekannt, deren Farbstoffe genutzt werden oder wurden. Jahrhundertelang wurden damit Tinten, Kunstwerke, Kosmetika, Wandfarben, bunte Heiltees, farbige Speisen und eben Textilfarben hergestellt. Durch die Entwicklung synthetischer Farbstoffe ab dem 19. Jahrhundert gerieten Färberpflanzen etwas in Vergessenheit. Aktuell nimmt ihre Bedeutung aus Gründen der Nachhaltigkeit wieder zu.

Bitte folgende Materialien mitbringen:
Beeren, Pflanzen, Gewürze, Holzkohle -eben alles was von Natur aus färbt.
Kleine Behälter mit Deckel, Mörser, kleines Sieb, Brettchen, Messer und Lappen, Malkleidung,
Pinsel, Becher für Wasser.

Kamadevi M. S. Scheuffele ist freischaffende Künstlerin und bereichert seit vielen Jahren die Kurse der Kunstschule kontiki sowie anderer Institutionen..

Datum | Uhrzeit
1-mal (5,33 Unterrichtsstunden)
Freitag, 28. März, 16:00 - 20:00 Uhr
Ort

Ulm, Hafenbad 18/1

Kurs-Nummer

25F0960713

Beratung

Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de

Plätze

ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

36,00 € (Material 5,00 € pro Person in Bar an die Dozentin für säurefreies Aquarellpapier, Essigsäure, Alaun, Natron, Soda, Zitrone und Gummi Arabicum).

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