Bildungszeit an der vh ulm
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Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Klaus Rohwer
Keine Online-Anmeldung möglich/nötig
Passend zum Jahresschwerpunkt »Perspektivwechsel« beschäftigt sich die Gruppenausstellung des vh Fotoforums mit dem Thema Randnotizen. Manchmal braucht es eine Fotografie um die Besonderheit, Poesie oder Schönheit der alltäglichen Motive zu erkennen. Mit diesem besonderen Blick für das Beiläufige, für Motive am Wegesrand, für Randnotizen haben die Fotograf*innen des vh Fotoforums die Gegend erkundet. Mit der Ausstellung laden sie die Betrachter*innen dazu ein, die Perspektive zu wechseln und den alltäglichen, erstmal unscheinbaren Dingen mehr Aufmerksamkeit zu widmen und ihre Besonderheit zu erkennen.
Es stellen aus: Eugen Bergmann, Helmut Bleichrodt, Thomas Haas, Hanno Hülße, Karl Krippner, Dieter Leible, Matthias Mader, Holger Michlenz,
Franziska Reuscher, Werner Rieger, Klaus Rohwer, Liudvika Tamulionyte.
Zur Vernissage am 3.12. wird es eine Einführung von Verena Mueller, live Musik von Joel Reichmann (Klavier und Gesang) und Getränke geben..
Ausstellungseröffnung: Dienstag, 3.12., 18:30 Uhr.
Ausstellungsdauer: 3.12. bis 18.01. werktags 8 bis 21 Uhr, Sa 8 bis 14 Uhr.
Vom 23.12.24 - 06.01.25 ist das EinsteinHaus geschlossen.