Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Gewaltfreie Kommunikation – Was ist das?
Marshall B. Rosenberg, wissenschaftlicher Mitarbeiter von Carl Rogers (Begründer der Gesprächstherapie) entwickelte das Handlungskonzept »Gewaltfreie Kommunikation«. Die Gewaltfreie Kommunikation fördert, dass Menschen gerne und freiwillig zum Wohlergehen anderer Menschen beitragen.
Die Gewaltfreie Kommunikation zeigt, wie es gelingen kann:
– uns aufrichtig mitzuteilen – ohne Kritik oder Vorwurf
– den anderen zu verstehen – auch wenn ich nicht einverstanden bin
– selbstbewusst klare Bitten auszusprechen – statt Forderungen zu stellen
– mich für meine Werte einzusetzen – ohne andere zu verurteilen
– sich für eigene Anliegen einzusetzen – ohne Recht haben zu müssen
– unerwünschtes Verhalten anzusprechen – ohne andere zu kränken
– Kritik, Angriff und Vorwurf zu hören – ohne sie persönlich zu nehmen
Was bringt mir der Kurs persönlich?
In meiner alltäglichen Kommunikation bis hin zu ausgeprägten Konflikten lerne ich in diesem Kurs, diese wertschätzende, respektvolle und empathische Haltung zu haben und zu behalten. Durch die Fokussierung auf bestimmte Elemente wie Beobachtungen, Gefühle, Bedürfnisse und Bitten werde ich mir meiner momentanen Haltung bewusst und kann dann entscheiden, wie ich meine Kommunikation weiter gestalten möchte. Damit kann ich mich vorwurfsfrei und gleichzeitig klar mitteilen, ohne die Wertschätzung dem anderen gegenüber zu verlieren. Der andere hat dann meist Interesse, mir weiter zuzuhören und mit mir gemeinsam Lösungen zu finden, die zu unserem beider Wohlergehen beitragen.
Mein Leben wird damit klarer und einfacher. Meine Beziehungen zu meinen Mitmenschen werden erfüllender.
Für wen ist der Intensivkurs interessant?
Für dich, wenn du dich persönlich weiterentwickeln magst; wenn du Interesse hast an einem aufrichtigen und empathischen Miteinander; wenn du Lust hast, in einer Gruppe mit viel Spaß, Humor und Tiefe aneinander und miteinander zu lernen.
Was ist der Inhalt des Intensivkurses?
– die 4 Schritte der Aufrichtigkeit mit Beobachtungen, Gefühlen, Bedürfnissen und Bitten
– die 4 Ohren der Gewaltfreien Kommunikation
– Empathie mit anderen
– Selbstempathie
– die Energie des Ärgers nutzen
– Schuld und Scham verwandeln
Welche Methoden im Intensivkurs?
– Theorie-Input mit Trainingseinheiten und Transfer
– Einzel-, Kleingruppenarbeiten
– Übungen anhand von Beispielen der Teilnehmenden
– Reflexionen und Konsensfindungsprozesse
Termine
Samstag, 8. Juni 2024, 10 bis 17 Uhr
Sonntag, 9. Juni 2024, 10 bis 15 Uhr
Samstag, 6. Juli 2024, 10 bis 17 Uhr
Sonntag, 7. Juli 2024, 10 bis 15 Uhr
Samstag, 14. September 2024, 10 bis 17 Uhr
Sonntag, 15. September 2024, 10 bis 15 Uhr
Samstag, 19. Oktober 2024, 10 bis 17 Uhr
Sonntag, 20. Oktober 2024, 10 bis 15 Uhr
Samstag, 16. November 2024, 10 bis 17 Uhr
Sonntag, 17. November 2024, 10 bis 15 Uhr
(Jeweils samstags 120 Min. Pause und sonntags 60 Min. Pause)
Kursgebühr
1.390,00 €. Eine Zahlung über vier Raten (monatlich ab Beginn der Ausbildung) von je 347,50 € ist möglich.
Zeitraum Juni bis November 2024
Datum | Uhrzeit | Ort | |
---|---|---|---|
Sa., 08.06.2024 | 10:00 - 17:00 Uhr | Seminarraum 19 | |
So., 09.06.2024 | 10:00 - 15:00 Uhr | Seminarraum 19 | |
Sa., 06.07.2024 | 10:00 - 17:00 Uhr | Seminarraum 19 | |
So., 07.07.2024 | 10:00 - 15:00 Uhr | Seminarraum 19 | |
Sa., 14.09.2024 | 10:00 - 17:00 Uhr | Seminarraum 19 | |
So., 15.09.2024 | 10:00 - 15:00 Uhr | Seminarraum 19 | |
Sa., 19.10.2024 | 10:00 - 17:00 Uhr | Seminarraum 19 | |
So., 20.10.2024 | 10:00 - 15:00 Uhr | Seminarraum 19 | |
Sa., 16.11.2024 | 10:00 - 17:00 Uhr | Hafenbad 27, 89073 Ulm | |
So., 17.11.2024 | 10:00 - 15:00 Uhr | Hafenbad 27, 89073 Ulm | |
Download der Termine |
Daniel Kanzleiter
Tel. 0731 1530 24
kanzleiter@vh-ulm.de
ab 4 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
1390,00 €