Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Zeichnen / Illustration / Kalligraphie
Handlettering im Advent - Buchzeichen-Workshop
Workshop für Anfänger*innen und Fortgeschrittene
Dozentin: Silke Meier-Künzel
Die Weihnachtszeit ist wunderschön, aber es ist auch keine Zeit so stressig wie die Adventszeit. Um mal wieder richtig bei sich selbst anzukommen braucht man eigentlich keinen weiteren Termin, aber diesen hier schon. Denn im Tun, im Kreativsein, während man spürt wie Stift oder Pinsel fast schwerelos über das seidige Papier gleiten und während man der Farbe beim Fließen zusieht, kommt man zu sich selbst. Man kann ganz bei sich und im Hier und Jetzt sein.
In diesem Workshop geht es weniger um das Erlernen einer Technik, als vielmehr darum, mit dem Vorhandenen zu arbeiten und loszulassen. Wir gestalten mit Aquarellfarben und Brushpens farbige Flächen, auf die wir dann unser Lettering platzieren. Am Ende halten wir wunderschöne Buchzeichen oder Geschenkanhänger in den Händen, die sich toll eignen, um ein Geschenk zu veredeln.
Wir arbeiten mit Brushpens, Finelinern und Aquarellfarbe. Bringen Sie gerne Wasserfarben, Aquarellfarben, aquarellierende Stifte und auch das passende Papier mit. Ein Grundstock an Materialien wird auch im Workshop gestellt, so dass Sie einfach kommen und unbeschwert ans Werkeln gehen können.
Die Dozentin ist seit 2021 nebenberuflich selbständig mit meinem kleinen Business theLETTERtheBETTER und gestaltet z.B. Grußkarten, Schiefertafeln oder Schaufenster.
1 Nachmittag (2,44 Unterrichtsstunden) | Samstag
Beginn: 14.12.2024 | 15:00 bis 17:30 Uhr
Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de
ab 5 Teilnehmer*innen
nur noch wenige Plätze
17,00 € (zzgl. 30,00 € Materialkosten an die Dozentin zu bezahlen)