Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Zeichnen / Illustration / Kalligraphie
Handlettering
Für Anfänger*innen
Dozentin: Silke Meier-Künzel
»Handlettering sieht toll aus, aber das kann ich eh nicht, denn ich habe nicht so eine schöne Schrift«. Wenn das bisher Ihr Credo war, dann melden Sie sich an! Denn man braucht keine schöne Schrift – was ist überhaupt eine schöne Schrift? – um ein toller Handlettering-Künstler zu sein. Man braucht Spaß, die Liebe zu verschiedenen Stiften und Papieren, Freude am Machen und Ausprobieren, Lust darauf, etwas zu kreieren.
In den sechs Kurssitzungen fangen wir ganz von vorne an, probieren Stifte aus, Stifthaltungen, schauen, was das Papier zulässt, experimentieren mit Farben und lernen sowohl mit Druckbuchstaben umzugehen als auch eine Skriptschrift. Dieser Kurs ist der Anfang zu einer großen Leidenschaft!
Wir werden auf Mix Media Papier beginnen, arbeiten neben dem Bleistift mit Finelinern in Größe 03 und 05 und schreiben dann auch mit Brushpens von Tombow ABT und mit kleineren Brushpens von Pentel. Alle benötigten Materialien können Sie direkt im Kurs erwerben, denn es ist sinnvoll, dass wir alle mit den gleichen Materialien arbeiten. Mit diesen Materialien werden Sie einen guten Grundstock für ein schönes Hobby haben!
Material: Bitte bringen Sie Schmierpapier, Geodreieck und einen Bleistift vom Härtegrad HB mit.
Die Dozentin ist nebenberuflich selbständig mit theLETTERtheBETTER und gestaltet z.B. Grußkarten, Schiefertafeln oder Schaufenster.
6-mal (12 Unterrichtsstunden) | Mittwoch
Beginn: 11.12.2024 | 18:30 bis 20:00 Uhr
Datum | Uhrzeit | Ort | |
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Mi., 23.10.2024 | 18:30 - 20:00 Uhr | Seminarraum 7 | (fällt aus) |
Mi., 06.11.2024 | 18:30 - 20:00 Uhr | Seminarraum 7 | (fällt aus) |
Mi., 13.11.2024 | 18:30 - 20:00 Uhr | Seminarraum 7 | (fällt aus) |
Mi., 20.11.2024 | 18:30 - 20:00 Uhr | Seminarraum 7 | (fällt aus) |
Mi., 11.12.2024 | 18:30 - 20:00 Uhr | Seminarraum 7 | |
Mi., 18.12.2024 | 18:30 - 20:00 Uhr | Seminarraum 7 | |
Mi., 08.01.2025 | 18:30 - 20:00 Uhr | Seminarraum 7 | (zusätzlich) |
Mi., 15.01.2025 | 18:30 - 20:00 Uhr | Seminarraum 7 | (zusätzlich) |
Mi., 22.01.2025 | 18:30 - 20:00 Uhr | Seminarraum 7 | (zusätzlich) |
Mi., 29.01.2025 | 18:30 - 20:00 Uhr | Seminarraum 7 | (zusätzlich) |
Download der Termine |
Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de
ab 5 Teilnehmer*innen
Teilnehmer*innen auf der Warteliste werden über evtl. Zusatzangebote informiert
84,00 € (zzgl. 65,00 € Materialkosten an die Dozentin zu bezahlen)