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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Literatur, Theater, Kultur

Kabarett: Operation HEIL!Kräuter

Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Kabarett im Dritten Reich: Ein Bühnenprogramm der Zeitgeschichte von und mit Sebastian Schlagenhaufer und Ramon Bessel.
»Der Herr Hitler kann froh sein, dass er nicht Kräuter heißt. Sonst müssten wir immer Heil Kräuter rufen«, so soll es Karl Valentin in den 1940er Jahren auf der Bühne gesagt haben.
In »Operation »HEIL!Kräuter« präsentieren Sebastian Schlagenhaufer und Ramon Bessel in einem bewegten Reigen ausgewählte Chansons, Texte und kurze Szenen aus Bühnenprogrammen verschiedener mutiger Kabarettisten dieser schweren Zeit, von den Münchener Nachrichtern um Helmut Käutner über Werner Finck, dem kreativen Kopf der Berliner Katakombe, Fritz Grünbaum und dem Wiener Werkel bis hin zum Exilkabarett in den USA. Ergänzt wird das Programm um Hintergründe zum Leben, Wirken und Schicksal der Akteure, recherchiert, zusammengetragen und präsentiert von Sebastian Schlagenhaufer und Ramon Bessel, der am Klavier die 30er Jahre musikalisch lebendig werden lässt.
Ein Bühnenprogramm der Zeitgeschichte – humorvoll und bewegend zugleich!

»Am Ende weiß man nicht, was man mehr loben soll: Den gekonnten Gesang, die überzeugende Darstellung oder doch die kluge Auswahl der höchst unterschiedlichen Stücke?« – Süddeutsche Zeitung

»Der Erfolg des Programms beruhte auch auf der unglaublichen Bühnenpräsenz des kongenialen Duos.« – Donaukurier

Datum | Uhrzeit
Termin: Freitag, 29.11.2024 | 19:00 Uhr
Ort

EinsteinHaus, Club Orange

Kurs-Nummer

24H0101406

Informationen zur Veranstaltung

Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de

Plätze

Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Preis

Eintritt 15,00 /10,00 €

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