Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Kinder-Hochschule: Was können wir von Pflanzen lernen?
Prof. Dr. Steven Jansen, Uni Ulm Für Kinder zwischen 8 und 12 Jahren, ohne erwachsene Begleitung
In Zusammenarbeit mit der Familien-Bildungsstätte und den
Kooperationspartnern Uni Ulm, Hochschulen Ulm, Neu-Ulm, Biberach
Für Kinder zwischen 8 und 12 Jahren, ohne erwachsene Begleitung
Alle Lebewesen hängen von Pflanzen ab. Ist das wirklich wahr? Wenn ja, warum? Pflanzen sind in unserem täglichen Leben allgegenwärtig, von der Nahrung bis zu unserer Kleidung, dem Sauerstoff, den wir zum Atmen brauchen, und dem Wasser, das wir trinken. Es gibt viele direkte und indirekte Verbindungen zwischen unseren menschlichen Bedürfnissen und Pflanzen. Anhand von Beispielen aus unserem täglichen Leben werden wir erörtern, warum Pflanzen so wichtig für unsere heutige Lebensqualität sind und warum wir unsere Wälder, Feuchtgebiete, Wiesen und andere Biotope schützen sollten. Pflanzen sind auch für den Kampf gegen den Klimawandel von großer Bedeutung. Überlegt euch, wo ihr lieber an einem heißen Sommertag sitzen möchtet? Ein Baum im Wald sorgt für viel mehr Abkühlung und ist ein angenehmerer Ort als unter einem Sonnenschirm in der Innenstadt. Neben der Produktion von Sauerstoff und der Aufnahme von Kohlendioxid produzieren Pflanzen auch den größten, bisher unsichtbaren Süßwasserfluss auf unserem Planeten. Dieser Fluss fließt nach oben in unsere Atmosphäre und ist entscheidend für den Regen. Wir werden über diesen Fluss zum Himmel sprechen und darüber, wie wichtig die Forschung zu diesem Thema für uns alle ist. Forschungsfragen zu diesem Thema werden anhand sprechender Bäume erläutert.
Termin: Samstag, 16.11.2024 | 10:30 Uhr
Dr. Christoph Hantel
Tel. 0731 1530-17
hantel@vh-ulm.de
ab 60 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
Eintritt frei