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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Fotografie Vertiefung

Kreative Fotografie mit dem Systemblitz

Dozent: Erich Püschel

Anastasia Pastuhiva

keine Anmeldung mehr möglich

Was für Vorteile bietet der Systemblitz? Lernen Sie die Möglichkeiten kennen einmalige Lichtsituationen mit Hilfe des Aufsteckblitzes zu schaffen. Folgende Themen werden behandelt: Die Funktionen des System-Blitzgerätes, Unterschiede zwischen der P-Funktion und dem gesteuerten Aufhellblitz, Manueller Blitz und Automatikblitz (ETTL, iTTL usw.), Portraitfotografie mit Systemblitz (In- und Outdoor), Sachaufnahmen, entfesseltes Blitzen, manuell und mit Systemautomatik, Blitzen auf den 1. oder 2. Verschlussvorhang, Einsatz von Lichtformern und Blitzen mit Farbfolien. Bitte Kamera, Systemblitz, Stativ, falls vorhanden Funkauslöser bzw. Blitzauslösekabel mitbringen.
Baustein für das »Fotokolleg«

Einblicke in die Arbeit aus den Fotokursen siehe www.fotografie-vh-ulm.de

Datum | Uhrzeit
1 Wochenende (16 Unterrichtsstunden)

Für die gewählte Veranstaltung sind keine speziellen Termine vorhanden.

Kurs/Veranstaltung muss leider entfallen
Ort

Ulm, EinsteinHaus, Atelier

Kurs-Nummer

24H0903035

Beratung

Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de

Plätze

ab 4 Teilnehmer*innen
Kurs ausgefallen

Preis

166,00 € (zzgl. 10,00 € Modellkosten direkt an den Dozenten zu bezahlen)

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