Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Nach der theoretischen Einführung zur Schmiedetechnik geht es zunächst um die praktische Umsetzung beim Schmieden. Hier wird ein kleines Werkstück geschmiedet. Im Weiteren werden wir ein kleines Messer (Vorlage keltisches Rasiermesser) schmieden, um die Grundlagen beim Messerschmieden zu erlernen. Danach kann dann nach eigenem Wunsch ein Messer in normaler Größe geschmiedet werden.
Anfahrt Über Navigationsgerät
Blaubeuren
Bleiche
Kesselhaus
Hier die Anfahrtsbeschreibung.
Anfahrt aus Richtung Osten / Ulm
2. Auf der B 28 in Richtung Blaubeuren. Dort durch den Ortsteil Gerhausen fahren. Wenn es dann aus Gerhausen herausgeht (leichte Steigung) fährt man über die Bahnbrücke. Links der Hauptstraße folgen, nach ca 100 m am Bahnhof rechts abbiegen in Richtung Stadtmitte.
Nach ca. 1 Kilometer an der Ampelkreuzung rechts abbiegen, an Sparkasse, Schule und Sportplätzen vorbei immer weiter auf der Straße bleiben. Es gibt einen Schlenker um ein kleines Türmchen, dann 2 scharfe Linkskurven.
Nach dem Wohnmobilstellplatz, gegenüber den Tennisplätzen in die Straße Bleiche links einbiegen.
Hier nun den Weg gerade vorfahren, bis zur scharfen Linkskurve, dort nach 50 m auf der rechten Seite parken. Dann zu Fuß weiter bis zum Ende der Straße, dort wieder links, und dann bis hinten in den Hof. Dort die Treppe zur großen Halle hinauf.
Hier noch meine Telefon-Nummern, damit die Teilnehmer*innen von unterwegs evtl. anrufen können
07344 3745 Handy 0172 7315507
(einschl. aller Materialkosten)
4-mal (26,67 Unterrichtsstunden)
Datum | Uhrzeit | Ort | |
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Sa., 16.11.2024 | 10:00 - 17:30 Uhr | ||
So., 17.11.2024 | 10:00 - 17:30 Uhr | ||
Mi., 20.11.2024 | 18:30 - 21:00 Uhr | ||
Mi., 27.11.2024 | 18:30 - 21:00 Uhr | ||
Download der Termine |
Blaubeuren, Werkstatt in der Bleiche (neben Kesselhaus)
Kurs-Nummer24H0960332
Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de
ab 3 Teilnehmer*innen
Teilnehmer*innen auf der Warteliste werden über evtl. Zusatzangebote informiert
276,00 €