Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
In Zusammenarbeit mit der Buchhandlung Mahr, der StadtBücherei und der Hospitzgruppe Langenau
Lebensmitte, Zeit der großen Fülle oder doch ein Lebensabschnitt, an dem man erkennt, nicht alles leben zu können, wovon man so sehr geträumt hat. Barbara Bleisch wägt jedes Argument ab und erkennt in ihrem Buch, dass die Lebensmitte wie kaum ein anderes Alter, das für und wider kennt. Wir profitieren von der Lebenserfahrung und haben den jugendlichen Übermut abgelegt. Pläne für die Zukunft werden eingetauscht gegen Erinnerungen, die Freude doch schon einiges auf die Beine gestellt zu haben. Das Buch der Schweizer Philosophin ist ein Füllhorn an Geschichten und Gedanken, so wie ihr Thema der Lebensmitte vom Schatz der Erfahrungen profitiert. Die Erfolge und Höhepunkte wechseln sich ab mit Krisen, enttäuschter Hoffnung und erweitern im Guten, wie im Schlechten ein erfülltes Leben. Klug und erkenntnisreich erzählt Bleisch, und doch mit Empathie, die bei der Lektüre ansteckt und begeistert. Das Buch ist aber niemals ein Seelenberater unter dem Schlagwort Lebenshilfe, nein, es ist eine Landkarte für die Wanderung durch die Landschaften der eigenen Möglichkeiten, wie sie es ausdrückt. Mit Barbara Bleisch auf diese Wanderung zu gehen, ist zugleich faszinierend und erhellend.
Termin: Dienstag, 26.11.2024 | 20:00 Uhr
Monya Jabri
Tel. 0731 1530-12
jabri@vh-ulm.de
Eine Anmeldung ist nicht nötig.
PreisEintritt 14,00 /10,00 € VVK reservix oder Buchhandlung Mahr