Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Online-Kurs: Englisch B2 – FCE (I)
Cambridge Prüfungsvorbereitungskurs
Dozent:
Isidro Núñez Ornelas
Material: Lehrbuch: Objective First, Lekt. 1
(ISBN 978-1107628304)
In this course, we are going to be practicing English with mostly speaking during our online sessions and the rest of the skills; grammar, listening, writing and reading with assigned tasks are to be done on your own. We are going to slightly deal with those tasks together, however, most of them per email or separately contacting the instructor for further explanations. If you wish to enhance your English skills in a more formal, professional, business-like manner, you are in the right place. And why not, we are also going to improve ourselves for any matter of leisure or work-related activities with this language. Besides the previously mentioned, we are also going to go through a lot of learning with new and challenging vocabulary, expressions, business letters’ writing and learning to speak more fluently. The training with this level of B2, which is geared towards the certification training, is going to help us in as many ways unimaginable and useful for the rest of our lives.
Dieser Online-Kurs findet mit der Software Zoom statt. Kurz vor Kursbeginn erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link zum Kurs.
Technische Voraussetzungen: Stabile Internetverbindung, funktionierende E-Mail-Adresse, Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit Kamera, Lautsprecher und Mikrofon bzw. Headset.
Bitte besorgen Sie das Lehrbuch zum zweiten Kurstermin.
11-mal (22 Unterrichtsstunden) | Freitag
Beginn: 04.10.2024 | 16:20 bis 17:50 Uhr
Datum | Uhrzeit | Ort | |
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Fr., 04.10.2024 | 16:20 - 17:50 Uhr | Online | |
Fr., 11.10.2024 | 16:20 - 17:50 Uhr | Online | |
Fr., 18.10.2024 | 16:20 - 17:50 Uhr | Online | |
Fr., 25.10.2024 | 16:20 - 17:50 Uhr | Online | |
Fr., 08.11.2024 | 16:20 - 17:50 Uhr | Online | |
Fr., 15.11.2024 | 16:20 - 17:50 Uhr | Online | |
Fr., 22.11.2024 | 16:20 - 17:50 Uhr | Online | |
Fr., 29.11.2024 | 16:20 - 17:50 Uhr | Online | |
Fr., 06.12.2024 | 16:20 - 17:50 Uhr | Online | |
Fr., 13.12.2024 | 16:20 - 17:50 Uhr | Online | |
Fr., 20.12.2024 | 16:20 - 17:50 Uhr | Online | |
Fr., 10.01.2025 | 16:20 - 17:50 Uhr | Online | (fällt aus) |
Download der Termine |
Online
Kurs-Nummer24H1148420
Bettina Brandez
Tel. 0731 1530-33
brandez@vh-ulm.de
ab 6 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
141,00 €