Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Online-Veranstaltung: Die dunklen Nächte Norwegens
Wahlheimat Norwegen
Dozentin: Rachana Cornelia Brand
Die dunklen Nächte Norwegens – mystisch, faszinierend oder bedrückend? Was macht das mit den Menschen, wenn die Sonne für mehrere Wochen bis Monate fast oder gar nicht mehr aufgeht?
Rachana, gebürtig aus Deutschland, hat im Alter von 34 Jahren alle Zelte in Deutschland abgebrochen und ist nach Norwegen ausgewandert. An diesem Abend plaudert sie aus dem Nähkästchen, wie es ist, in Norwegen Fuß zu fassen. Ein besonderer Schwerpunkt wird sein, wie man Kälte und Dunkelheit im Winter bewältigt – insbesondere wenn der Winter gute 5 bis 6 Monate anhält! Es sei erwähnt, dass Rachana auch nach 8 Jahren noch kein einziges Mal den Schritt nach Norden bereut hat.
Rachana teilt ihre Erfahrungen aus dem norwegischen Alltag, abseits der touristischen Brille und jenseits der Mythen, die sich um das Leben im hohen Norden ranken. Ganz pragmatisch gibt es einige bürokratische Stellschrauben zu beachten, wenn man selbst mit dem Gedanken spielt, Norwegen zur neuen Wahlheimat zu machen. Alle, die eine Weile in Skandinavien verbringen möchten – sei es zum Urlaub, zum Studien-/Praktikumsaufenhalt, für eine kreative Auszeit oder eben auf der Suche nach einem neuen Lebensmittelpunkt – sind herzlich willkommen. Wer sich für Schweden oder Finnland interessiert, darf natürlich auch gerne teilnehmen.
Neben einem bilderreichen und interaktiven Einblick in Rachanas Leben gibt es an diesem Abend auch Raum, um Fragen zu stellen und Tipps aus erster Hand zu bekommen. Ein kleines Einmaleins der wichtigsten norwegischen Wörter, Sätze und Ausdrücke gibt es als Bonus noch dazu.
Diese Online-Veranstaltung findet mit der Software Zoom statt. Vor der Veranstaltung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Zugangslink.
Technische Voraussetzungen: Stabile Internetverbindung, funktionierende E-Mail-Adresse, Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit Kamera, Lautsprecher und Mikrofon bzw. Headset.
Termin: Samstag, 07.12.2024 | 20:00 Uhr
Online
Kurs-Nummer24H1170100
Bettina Brandez
Tel. 0731 1530-33
brandez@vh-ulm.de
ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
Eintritt 15,00 €